Description: Die Planung umfasst den Neubau eines einseitig in beide Richtungen befahrbaren Radweges entlang der Westseite der K 213. Der Plaungsabschnitt beginnt an dem 2025 planfestgestellten Radwegabschnitt (Km 3,194) und endet im Kreuzungsbereich L 5/K 213. Die Gesamtlänge des Radweglückenschlusses beträgt 97 m. Die Baustrecke befindet sich innerhalb des Landkreises Aurich in der Gemarkung Hagermarsch der Samtgemeinde Hage. Der Landkreises Aurich hat für das Bauvorhaben die Durchführung des Plangenehmigungsverfahrens nach dem Niedersächsischen Straßengesetz (NStrG) beantragt. Für das Bauvorhaben, einschließlich der landschaftspflegerischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, werden Grundstücke in der Gemarkung Hagermarsch in der Samtgemeinde Hage beansprucht. Für das Vorhaben besteht keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung gem. § 2 Abs. 1 des Niedersächsischen Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (NUVPG).
Uvp
Tags: Aurich ? Radweg ? Straßenrecht ? Umweltverträglichkeitsprüfung ? UVP-Gesetz ? Bauvorhaben ?
Region: Hagermarsch
Bounding boxes: 7.2425328° .. 7.3288394° x 53.6210604° .. 53.6783893°
License: Alle Rechte vorbehalten
Language: Deutsch
Issued: 2026-03-16
Modified: 2026-03-16
2026-03-16 Vermerk UVP-Pflicht
https://www.uvp-verbund.de/documents-ige-ng/igc_ni/bbd27efb-b44d-407f-a13d-014dbdf7c24e/2026-03-16%20Vermerk%20UVP-Pflicht.pdf (PDF)Accessed 1 times.