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Kernkraftwerk Grohnde: Antrag nach § 7 Abs. 3 AtG zum weiteren Abbau der Anlage KWG, Abbauphase 2

Description: <b>Feststellung gemäß § 5 UVPG</b> Die PreussenElektra GmbH (PEL) hat beim Niedersächsischen Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz als zuständiger Genehmigungsbehörde für das Kernkraftwerk Grohnde den Antrag zum weiteren Abbau der Anlage KWG, Abbauphase 2 (2. AG) gestellt. Dieser beinhaltet den Abbau des Reaktordruckbehälter sowie des Biologischen Schildes. Für dieses Änderungsvorhaben war gem. § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in Verbindung mit § 7 UVPG eine allgemeine Vorprüfung durchzuführen. Die Vorprüfung beinhaltet gem. § 7 UVPG eine überschlägige Prüfung, ob das Vorhaben unter Berücksichtigung der in Anlage 3 UVPG aufgeführten Kriterien erheblich nachteilige Umweltauswirkungen haben kann, die nach § 25 Abs. 2 UVPG bei der Zulassungsentscheidung zu berücksichtigen wären. Diese Vorprüfung hat ergeben, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung für das o. g. Vorhaben nicht durchzuführen ist. Diese Feststellung ist gemäß § 5 Abs. 3 Satz 1 UVPG nicht selbständig anfechtbar. Die Begründung nach § 5 Abs. 2 UVPG kann auf dieser Internetseite eingesehen werden.

Types:
Uvp

Origins: /Land/Niedersachsen/NMUEK /Land/Niedersachsen/UVP-Portal /Land/UVP-Verbund

Tags: Umweltauswirkung ? Umweltverträglichkeitsprüfung ? UVP-Gesetz ? Kernkraftwerk ? Klimaschutz ? Reaktordruckbehälter ?

Bounding boxes: 9.402236938476564° .. 9.41905975341797° x 52.03064097860783° .. 52.03871963865201°

License: all-rights-reserved

Language: Deutsch

Organisations

Issued: 2025-07-23

Modified: 2025-07-23

Time ranges: 2025-07-23 - 2025-07-23

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