Description: <b>Feststellung gemäß § 5 UVPG</b> Die PreussenElektra GmbH (PEL) hat beim Niedersächsischen Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz als zuständiger Genehmigungsbehörde für das Kernkraftwerk Grohnde den Antrag zum weiteren Abbau der Anlage KWG, Abbauphase 2 (2. AG) gestellt. Dieser beinhaltet den Abbau des Reaktordruckbehälter sowie des Biologischen Schildes. Für dieses Änderungsvorhaben war gem. § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in Verbindung mit § 7 UVPG eine allgemeine Vorprüfung durchzuführen. Die Vorprüfung beinhaltet gem. § 7 UVPG eine überschlägige Prüfung, ob das Vorhaben unter Berücksichtigung der in Anlage 3 UVPG aufgeführten Kriterien erheblich nachteilige Umweltauswirkungen haben kann, die nach § 25 Abs. 2 UVPG bei der Zulassungsentscheidung zu berücksichtigen wären. Diese Vorprüfung hat ergeben, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung für das o. g. Vorhaben nicht durchzuführen ist. Diese Feststellung ist gemäß § 5 Abs. 3 Satz 1 UVPG nicht selbständig anfechtbar. Die Begründung nach § 5 Abs. 2 UVPG kann auf dieser Internetseite eingesehen werden.
Uvp
Origins: /Land/Niedersachsen/NMUEK /Land/Niedersachsen/UVP-Portal /Land/UVP-Verbund
Tags: Umweltauswirkung ? Umweltverträglichkeitsprüfung ? UVP-Gesetz ? Kernkraftwerk ? Klimaschutz ? Reaktordruckbehälter ?
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License: all-rights-reserved
Language: Deutsch
Issued: 2025-07-23
Modified: 2025-07-23
Time ranges: 2025-07-23 - 2025-07-23
Feststellung der UVP-Pflicht mit Begründung
https://www.uvp-verbund.de/documents-ige-ng/igc_ni/bcc470a0-593e-4302-8bb1-75f88830949b/20250617-Vorpr%C3%BCfung_KWG_Phase_2.pdf (PDF)Accessed 1 times.