Description: Die Bundesgesellschaft für Endlagerung plant Änderungen an der „Heizzentrale mit Schaltstation und Kamin 02ZTG“ auf der Schachtanlage Konrad 2. Hierfür wurde bereits eine allgemeine Vorprüfung gemäß § 9 (1) des UVPG durchgeführt. Unter dem Aktenzeichen L1.4/L67007/03-08_02/2024-0021/007 vom 01.10.2024 wurde bekannt gegeben, dass für dieses Vorhaben eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht erforderlich ist. Zwischenzeitlich haben sich Änderungen bezüglich der Planungen in der technischen Umsetzung, den gesetzlichen, sowie den emissionsrechtlichen Vorgaben ergeben. Die nach den Vorgaben der Anlage 3 UVPG vorgenommene Überprüfung hat ergeben, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung für das o. g. Vorhaben auch nach den Änderungen in der technischen Umsetzung, sowie den gesetzlichen, emissionsrechtlichen Vorgaben nicht erforderlich ist. Die einzelnen Gründe für die Entscheidung können im anliegenden Prüfvermerk eingesehen werden. Diese Feststellung wird hiermit öffentlich bekannt gegeben. Sie ist nach § 5 Abs. 3 UVPG nicht selbständig anfechtbar.
Uvp
Tags: Kamin ? Endlager Konrad ? Umweltverträglichkeitsprüfung ? Endlagerung ?
Region: Salzgitter
Bounding boxes: 10.407400131225588° .. 10.417957305908203° x 52.170167981762° .. 52.17290525756292° 10.4154° .. 10.4154° x 52.15705° .. 52.15705°
License: Alle Rechte vorbehalten
Language: Deutsch
Issued: 2026-04-23
Modified: 2026-04-23
Last harvest: 05.05.2026 00:00
Prüfvermerk L1.4 L67007 03-08_02 2024-0021 016
https://www.uvp-verbund.de/documents-ige-ng/igc_ni/c7103a00-f182-4090-be8d-687e66c34f66/Pr%C3%BCfvermerk%20L1.4%20L67007%2003-08_02%202024-0021%20016.pdf (PDF)Accessed 1 times.