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E 233 - Vierstreifiger Ausbau der E 233; Planungsabschnitt 4 von der Kreisgrenze Emsland/ Cloppenburg bis östlich von Löningen

Description: Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV), Geschäftsbereich Lingen, Lucaskamp 9, 49809 Lingen (Ems), hat für das o. g. Vorhaben die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens nach dem Bundesfernstraßengesetz (FStrG) in Verbindung mit den §§ 72 bis 78 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) beantragt. Mit Verfügung vom 09.09.2025 wurde das Projekt E 233 zum 01.10.2025 aus dem Projektbereich Lingen/ Osnabrück in den NLStBV Geschäftsbereich Osnabrück, Mecatorstraße 11, 49080 Osnabrück, ausgegliedert und wird dort als eigener Sonderprojektbereich weitergeführt. Die vorliegende Planung umfasst den vierstreifigen Ausbau der E 233 im vierten Planungsabschnitt zwischen der Kreisgrenze Emsland/ Cloppenburg, Bau-km 400+000 und östlich von Löningen, Bau-km 410+185.Der Planungsabschnitt befindet sich im mittleren Teil der Ausbaustrecke der E 233 und liegt auf dem Gebiet der Stadt Löningen. Die Gesamtlänge des Abschnitts beträgt ca. 10,185 km. Hierbei handelt es sich weitestgehend um einen Neubau der E 233 bis zu 1 km nördlich der bestehenden Bundestraße (B) B 213 und wird nach der nördlichen Ortslage Löningen wieder auf die Bestandstrasse geführt. Im Zusammenhang mit dem vierstreifigen Ausbau ist eine Teilverlegung des Bahnübergangs der Eisenbahnstrecke der Emsländischen Eisenbahn (EEB) auf der Strecke Meppen nach Essen und der Kreisstraße 163 (Herßumer Straße) erforderlich. Die Planung sieht zwei Anschlussstellen (AS) (AS 09 B213n/ K163n, AS 10 B213/ L838/ K161) vor. Die Verkehrswirksamkeit entsteht ausschließlich im Zusammenhang mit dem westlich angrenzenden Planungsabschnitt 3 (PA 3), da der PA 4 in nördlicher Abrückung von der Bestandstrasse beginnt, sodass Anschluss an das weiterführende Straßennetz erst mit Bau des PA 4 besteht. Für das Bauvorhaben einschließlich der landschaftspflegerischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden größtenteils die Gemarkungen Loeningen beansprucht. Außerdem werden kleinflächig Grundstücke in den Gemarkungen Lindern, Molbergen und Markhausen in Anspruch genommen. Für das Vorhaben besteht eine gesetzlich festgelegte Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß § 6 (in Verbindung mit Nr. 14.5 der Anlage 1) des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG).

Types:
Uvp

Origins: /Land/Niedersachsen/NMUEK /Land/Niedersachsen/UVP-Portal /Land/UVP-Verbund

Tags: Osnabrück ? Schienenweg ? Bundesfernstraßengesetz ? Umweltverträglichkeitsprüfung ? UVP-Gesetz ? Verwaltungsverfahrensgesetz ? Ems ? Straßenbau ? Straßennetz ? Eisenbahn ? Landesverwaltung ? Planfeststellungsverfahren ? Stadt ? Bauvorhaben ? Verkehr ?

Region: Landkreis Cloppenburg

Bounding boxes: 7.641677856445313° .. 7.792053222656251° x 52.710507338207485° .. 52.75665880048408° 7.98639° .. 7.98639° x 52.90861° .. 52.90861°

License: all-rights-reserved

Language: Deutsch

Organisations

Issued: 2025-10-16

Modified: 2025-10-16

Time ranges: 2025-10-16 - 2025-10-16

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