Description: Stadt Delmenhorst - Leben - Beteiligungen Stadtplanung Sprungmarken Inhalt anspringen Navigation anspringen Suche anspringen Fußbereich anspringen Suche einblenden Dynamische Navigation einblenden Dynamische Navigation ausblenden Suche Suche Suche Suche starten Hauptnavigation Leben Einkaufen & Märkte Jugend & Familie Kirchen & Religionen Planen, Bauen & Wohnen Sicherheit & Ordnung Soziales & Gesundheit Stadtgrün & Naturschutz Umwelt & Abfall Unsere Stadt Vereine Rathaus online Beschäftigte Dezernenten Lebenslagen Nutzergruppen Oberbürgermeisterin Organigramm Satzungen Virtuelle Verwaltung Rat & Politik Bürgerbeteiligung Haushalt Ratsinformation Wahlen & Volksabstimmungen Wirtschaft Branchenbuch Einheitlicher Ansprechpartner Einzelhandel Perspektive Innenstadt Bildung & Kultur Bildungsregion Hanse-Wissenschaftskolleg Haus Coburg Jugendkunstschule KulturBüro Museumsbahn Museumsmühle Musikschule Nordwolle-Museum Radio Weser.TV Runder Tisch Kultur Schulen Sonstige Bildungseinrichtungen Stadtbücherei/MPZ Theater „Kleines Haus“ Volkshochschule Freizeit & Tourismus Aktivitäten Einkaufen & Märkte Essen & Trinken GraftTherme Kino & Co. Spiel- & Sportplätze Veranstaltungen Übernachten vorlesen Beteiligungen Stadtplanung Zur Zeit finden keine Beteiligungen statt. Schritt 1 - Vorentwurf und Erarbeitung eines ersten städtebaulichen Planentwurfs: Der Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan beinhaltet die mit der Bebauungsplanung verfolgten städtebaulichen Ziele und Zwecke. Er wird in der Regel durch den Verwaltungsausschuss der Stadt gefasst. Schritt 2 - Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung: Mit dem ersten städtebaulichen Planentwurf wird die Öffentlichkeit an der Planung beteiligt und ausdrücklich aufgefordert, sich über die Planinhalte zu informieren und sich dazu zu äußern. Die Ziele und Zwecke der Planung werden erläutert. Die Meinung der Bürger und ihre Vorstellungen werden im Hinblick auf die Vereinbarkeit untereinander und mit der bisherigen Planung geprüft und abgewogen. Schritt 3 - Erarbeitung eines Bebauungsplanentwurfs: Der Entwurf stellt das Ergebnis der Öffentlichkeitsbeteiligung, fortgeschrittener Kenntnisse und etwaiger Fachplanung dar. Schritt 4 - Öffentliche Auslegung: Der Bebauungsplanentwurf wird für einen Monat öffentlich ausgelegt. In dieser Zeit hat die Öffentlichkeit erneut die Möglichkeit, sich an der städtebaulichen Planung zu beteiligen. Die eingegangenen Stellungnahmen werden erneut geprüft und abgewogen. Sofern der Bebauungsplanentwurf als Folge daraus geändert wird, ist die Öffentlichkeit erneut zu beteiligen. Dieser Vorgang kann sich mehrfach wiederholen. Schritt 5 - Satzungsbeschluss und Bekanntmachung des Bebauungsplans: Am Ende des Aufstellungs- oder Änderungsverfahrens steht der Satzungsbeschluss des Rates, in dem über alle Eingaben abschließend entschieden und der Bebauungsplan als Satzung beschlossen wird. Schritt 6 - Mit der amtlichen Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses erlangt der Bebauungsplan Rechtsverbindlichkeit. Startseite Leben Planen, Bauen & Wohnen Stadtplanung B 212 neu Baulückenkataster Bebauungspläne Bestand Beteiligungen Stadtplanung Bodenordnung & Umlegung Flächennutzungsplan Masterplan Innenstadt Möller-Gelände Städtebauliche Verträge Wohnbauentwicklung Hasbergen Kontakt Frau Tewes-Meyerholz Telefon: (04221) 99-2675 E-Mail Herr Bothe Telefon: (04221) 99-2661 E-Mail Frau Foroughi Telefon: (04221) 99-1782 E-Mail Herr Kalesse Telefon: (04221) 99-2674 E-Mail Herr Lohreit Telefon: (04221) 99-2664 E-Mail Veranstaltungen Mo. Di. Mi. Do. Fr. Sa. So. 1 30 31 01 02 03 04 05 2 06 07 08 09 10 11 12 3 13 14 15 16 17 18 19 4 20 21 22 23 24 25 26 5 27 28 29 30 31 01 02 6 03 04 05 06 07 08 09 ◄◄ ◄ Januar 2025 ► ►► Teilen Instagram WhatsApp Seite drucken Kontakt Notrufe Stadtplan Stadt Delmenhorst Rathausplatz 1 27749 Delmenhorst Telefon (04221) 99-0 Telefax (04221) 99-2034 Datenschutz Hinweisgeberschutz Impressum Übersicht Seitenanfang Wir verwenden auf delmenhorst.de ausschließlich funktionale Cookies. Weitere Informationen finden Sie hier. einverstanden
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