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Bauleitplanung: Ottersberg, Flecken

Description: Aktuelle Bauleitplanverfahren | Flecken Ottersberg Flecken Ottersberg Sie sind hier: Bauen & Wirtschaft > Bauleitplanung > Aktuelle Bauleitplanverfahren Aktuelle Bauleitplanverfahren Auf dieser Seite können Sie Einsicht nehmen in die aktuellen Bauleitplanungen des Fleckens Ottersberg. Sie können zu diesen Bauleitplanungen Ihre Stellungnahme abgeben, Anregungen zu den Planungen geben und Bedenken äußern. Bitte bedenken Sie dabei, dass gem. § 3 Abs. 2 BauGB nur die Stellungnahmen im weiteren Verfahren berücksichtigt werden können, die fristgerecht abgegeben wurden. Informationspflichten bei der Erhebung von Daten bei der betroffenen Person im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB Beteiligungsverfahren Schlussbekanntmachungen / Genehmigungsbekanntmachungen 68. Änderung des Flächennutzungsplanes „Erweiterung Betriebsgelände Holtmeyer“ Der Landkreis Verden hat mit Verfügung vom 12.03.2025 (Az.: 63 32 20/Ott-68) gem. § 6 Abs. 1 Bauge­setzbuch (BauGB) die am 12.12.2024 vom Rat des Flecken Ottersberg beschlossene 68. Änderung des Flächennutzungsplans (Erweiterung Betriebsgelände Holtmeyer) mit zwischenzeitlich erfüllter Auflage genehmigt. Der räumliche Geltungsbereich der Planung liegt südwestlich der Ortschaft Narthauen, südlich der Kreisstraße (K 4) „Upp’n Barg“ und umfasst den rückwärtigen Bereich des Grundstückes „Upp’n Barg 1“. Die Grenze der räumlichen Geltungsbereiche ist in dem nebenstehenden Kartenausschnitt ver­deutlicht. Interessierte können die 68. Änderung des Flächennutzungsplans und die Begründung dazu in der Ge­meindeverwaltung im Rathaus - Fachbereich Bauen und Wohnen - in Ottersberg, Grüne Straße 24, wäh­rend der Sprechzeiten der Gemeindeverwaltung einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen. Zusätzlich stehen die Planunterlagen auf der Internetseite des Flecken Ottersberg unter www.flecken-ottersberg.de (Rubrik: Bauen & Wirtschaft) zur Einsichtnahme bereit. Es wird darauf hingewiesen, dass 1. eine nach § 214 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfah­rens- und Formvorschriften und 2. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich ge­genüber dem Flecken Ottersberg geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist darzulegen. Mit Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt für den Flecken Ottersberg wird die 68. Ände­rung des Flächennutzungsplans, Teilplan 2: Narthauen, Ottersberg, Otterstedt (Erweiterung Betriebsgelände Holtmeyer), wirksam (§ 6 Abs. 5 BauGB). gez. Tim Willy Weber L.S. Bürgermeister Planzeichnung Begründung Anlage I - Fachbeitrag Artenschutz 70. Änderung des Flächennutzungsplanes „Erweiterung Imbuschweg“ Flecken Ottersberg, 70. Änderung des Flächennutzungsplans, Teilplan 1 – Ortsteil Quelkhorn (Erweiterung Imbuschweg); Genehmigung Der Landkreis Verden hat mit Verfügung vom 29.04.2025 (Az.: 63 32 20/Ott-70) gem. § 6 Abs. 1 Bauge­setzbuch (BauGB) die am 27.02.2025 vom Rat des Flecken Ottersberg beschlossene 70. Änderung des Flächennutzungsplans (Erweiterung Imbuschweg) ohne Auflagen und sonstige Ne­benbestimmungen genehmigt. Der räumliche Geltungsbereich der Planung liegt östlich im Ortsteil Quelkhorn, südlich der Straße „Imbuschweg“. Die Grenze des räumlichen Geltungsbereichs ist im Kartenausschnitt verdeutlicht. Interessierte können die 70. Änderung des Flächennutzungsplans und die Begründung dazu in der Ge­meindeverwaltung im Rathaus - Fachbereich Bauen und Wohnen - in Ottersberg, Grüne Straße 24, wäh­rend der Sprechzeiten der Gemeindeverwaltung einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen. Zusätzlich stehen die Planunterlagen auf der Internetseite des Flecken Ottersberg unter www.flecken-ottersberg.de (Rubrik: Bauen & Wirtschaft) zur Einsichtnahme bereit. Es wird darauf hingewiesen, dass 1. eine nach § 214 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfah­rens- und Formvorschriften und 2. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich ge­genüber dem Flecken Ottersberg geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist darzulegen. Mit Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt für den Flecken Ottersberg wird die 70. Ände­rung des Flächennutzungsplans, Teilplan 1: Fischerhude, Quelkhorn (Erweiterung Imbuschweg), wirksam (§ 6 Abs. 5 BauGB). gez. Tim Willy Weber L.S. Bürgermeister Planzeichnung Begründung Anlage I - Schalltechnische Untersuchung Anlage II - Oberflächenentwässerungskonzept Bebauungsplan Nr. 142 „Erweiterung Imbuschweg“ Aufgrund des § 1 Abs. 3 und des § 10 BauGB und aufgrund der §§ 10 und 58 des Niedersächsischen Kom­munalverfassungsgesetzes hat der Rat des Flecken Ottersberg in seiner Sitzung am 27.02.2025 den Bebauungsplan Nr. 142 „Erweiterung Imbuschweg“ als Satzung und die Begründung dazu beschlossen. Der Bebauungsplan Nr. 142 „Erweiterung Imbuschweg“ ist nach § 8 Abs. 2 Satz 1 BauGB aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. Er bedarf daher nicht der Genehmigung der höheren Verwaltungsbe­hörde nach § 10 Abs. 2 BauGB. Der räumliche Geltungsbereich der Planung liegt östlich im Ortsteil Quelkhorn, südlich der Straße „Imbuschweg“. Die Grenze des räumlichen Geltungsbereichs ist im Kartenausschnitt verdeutlicht. Interessierte können den Bebauungsplan Nr. 142 „Erweiterung Imbuschweg“ und die Begründung dazu über die Internet­seite des Flecken Ottersberg unter www.flecken-ottersberg.de (Rubrik: Bauen & Wirtschaft) einsehen. Zusätzlich sind die Unterlagen in der Gemeindeverwaltung im Rathaus - Fachbereich Bauen und Woh­nen - in Ottersberg, Grüne Straße 24, während der Sprechzeiten der Gemeindeverwaltung einsehbar. Hinweise: Es wird darauf hingewiesen, dass 1. eine nach § 214 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften 2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und 3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber dem Flecken Ottersberg geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist darzulegen. Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 des BauGB über die Ent­schädigung von durch den Bebauungsplan eintretenden Vermögensnachteilen sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen entsprechender Entschädigungsansprüche wird hingewiesen. Mit Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt für den Flecken Ottersberg tritt der Bebauungsplan Nr. 142 „Erweiterung Imbuschweg“ in Kraft (§ 10 Abs. 3 BauGB). gez. Tim Willy Weber L.S. Bürgermeister Planzeichnung Begründung Anlage 1 - Schalltechnische Untersuchung Anlage 2 - Oberfächenentwässerungskonzept zurück Bauen & Wirtschaft Bauen in Ottersberg Bauleitplanung Bebauungspläne Flächennutzungsplan Innenbereichssatzung Aktuelle Bauleitplanverfahren Lärmaktionsplan Umwelt Wirtschaft & Gewerbe Wirtschaftsförderung Ausschreibungen und Vergaben Beteiligungen Infobereich Ansprechpartner Frau Sarah TrumpfRathaus Ottersberg, Zimmer 8 - Fachbereich II - Bauen und Wohnen // 1. OG Grüne Straße 24 28870 Ottersberg Telefon: 04205 3170-63 E-Mail: strumpf@flecken-ottersberg.de Umwelt Bauleitplanung Seite drucken Seitenanfang Menü Familie & Soziales Ottersberg im Überblick Willkommen in Ottersberg Ortschaften Flecken Ottersberg Ottersberger Markt Flecken Fischerhude Narthauen Otterstedt Posthausen Ottersberg in Zahlen Fotogalerie Ortsplan Kinderbetreuung Kindertagesstätten Kindertagesstätte Ottersberg-Bahnhof Kindertagesstätte Posthausen Kindertagesstätte Quelkhorn Schulkindbetreuung Schulen Allgemeinbildende Schulen Bildungs- und Teilhabepaket Jugendarbeit und Ferienbetreuung JUKU Ferienbetreuung Lebenslagen Migration und Asyl Flüchtlinge in Ottersberg Ärzte und Apotheken Allgemein- und Fachärzte Zahnärzte Tierärzte Apotheken Bürgerbus und ÖPNV Bürgerbus Ottersberg VBN - Verkehrsverbund Bremen/Niedersachsen Besondere Beratungen Seniorenvertretung Gesundheitslotsinnen Schiedsamt Senioren- und Pflegeberatung Versichertenältester Schuldnerberatung Formularcafé Freizeit & Kultur Bücherei und Artothek Gemeindebücherei Ottersberg Artothek Touristinformation Gastronomie Unterkünfte Gästeführungen Radwanderwege Wanderwege Prospektversand Museen und Galerien Naherholung und Grün Spiel- und Bolzplätze Otterstedter See Sportstätten und Bäder Belegung der Tennis- und Turnhalle Ottersberg Feuerwehr Vereine und Verbände Vereine - Neueintrag Kirchen und Religionsgemeinschaften Friedhöfe Kunst Kunstpreis Ottersberg Künstler unter uns - Ausstellungen Bauen & Wirtschaft Bauen in Ottersberg Bauleitplanung Bebauungspläne Flächennutzungsplan Überarbeitung des Flächennutzungsplanes Innenbereichssatzung Aktuelle Bauleitplanverfahren Lärmaktionsplan Umwelt Bäume Energieberatung Klimaschutz Wirtschaft & Gewerbe Gewerbe Online Gewerbebetriebe / Branchenverzeichnis Branchenbuch Neueintrag Gewerbeflächen Verein der Selbstständigen Wirtschaftsförderung Ausschreibungen und Vergaben Ausschreibungen Vergaben Beteiligungen EWO Abwasserzweckverband Oyten / Ottersberg bin - Telefon und Internet AZWEIO Verwaltung & Politik Rathaus Ansprechpartner Dienstleistungen A -Z Organisationsstruktur Zahlungsverkehr E-Rechnung Stellenausschreibungen Schadenmeldung Pressemitteilungen des Rathauses Der Personalrat des Fleckens Ottersberg Regelmäßige Beflaggung Standesamt Interaktiver Haushalt Gleichstellung Notrufnummern und Hilfetelefone Cato Bontjes van Beek - Jugendpreis Formulare Satzungen und Verordnungen Amtsblatt Flecken Ottersberg Bekanntmachungen Politik und Ratsinformation Rat der Gemeinde Ortsräte Fachausschüsse Verwaltungsausschuss Ratsinformationssystem Ottersberger Bürgerrat Wahlen Briefwahl Bundestagswahl

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