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Energieinsel Bornholm in der dänischen ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ)

Description: ID: 1288 Allgemeine Informationen Ergänzungstitel des Vorhabens: Bekanntmachung des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie über die Annahme des Plans für die Energieinsel Bornholm II im dänischen Teil der Ostsee Kurzbeschreibung des Vorhabens: Mit dem Klimaabkommen für Energie und Klima vom 22. Juni 2020 wurde beschlossen, dass Dänemark die weltweit ersten Energieinseln – eine in der Nordsee und eine auf Bornholm – realisieren und damit eine neue Ära in der Energiewende eröffnen soll. In der ersten Phase werden die Energieinseln in der Nordsee und auf Bornholm mindestens 5 GW Offshore-Windkraft produzieren, wobei auf der Energieinsel Bornholm bis zu 3 GW Offshore-Windkraft angeschlossen werden. Gemäß dem Klimaabkommen 2020 soll bei Bornholm eine Energieinsel mit 2 GW Offshore-Windkraft angelegt werden. Nachfolgend wurde beschlossen, das Voruntersuchungsgebiet so zu erweitern, dass das Gebiet potenziell bis zu 3 GW Windenergie an der Energieinsel Bornholm umfassen kann. Es wurde jedoch nicht entschieden, ob im erweiterten Bereich des Gebiets an der Energieinsel Bornholm Offshore-Energie etabliert werden soll. Beabsichtigt ist, dass die Energieinsel Bornholm aus Folgendem besteht: einer Offshore-Anlage in der Ostsee (Windkraftanlagen mit Innerparkverkabelung, evtl. Offshore-Umspannwerke, Exportkabelverbindung von den Offshore-Windparks nach Bornholm, Seekabeln von Bornholm nach Sjælland sowie Interkonnektor-Seekabeln von Bornholm ins Ausland), einer Onshore-Anlage auf Bornholm (Erdkabel, evtl. Umspannwerk sowie ein Hochspannungsumspannwerk einschl. HGÜ-Stromrichteranlage) und einer Onshore-Anlage auf Sjælland (Erdkabel, Hochspannungsumspannwerk einschl. HGÜ-Stromrichteranlage sowie ggf. Netzverstärkungen). Bau und Betrieb der Energieinsel Bornholm bedürfen der Genehmigung der dänischen Energiebehörde und der dänischen Umweltschutzbehörde sowie der anderen beteiligten Entscheidungsinstanzen wie z. B. der Gemeinden. Zudem werden die Auswirkungen des künftigen Vorhabens auf internationale Naturschutzgebiete (Natura-2000-Gebiete) bewertet. Raumbezug In- oder ausländisches Vorhaben: ausländisch Ort des Vorhabens Verfahrenstyp und Daten Eingangsdatum der Antragsunterlagen: 03.11.2021 Art des Zulassungsverfahrens: grenzüberschreitende Beteiligung nach der Espoo-Konvention UVP-Kategorie: Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie Zuständige Behörde Verfahrensführende Behörde: Name: Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie Bernhard-Nocht-Straße 78 20359 Hamburg Deutschland http://www.bsh.de Telefonnummer: Tel. 040/3190-6314 E-Mailadresse der Kontaktperson: dajana.ruge@bsh.de Zuständige Organisationseinheit: Abteilung: Ordnung des Meeres, Referat: Planfeststellung und Vollzug, Sachgebiet: Windparkverfahren Stellungnahmen und Einwendungen im Rahmen des Beteiligungsverfahrens sind zu richten an: Die Möglichkeit zur Abgabe von Erklärungen zur Niederschrift ist angesichts der derzeitigen Beschränkungen durch die COVID19-Pandemie ausgeschlossen. Stellungnahmen und Einwendungen sind schriftlich beim BSH, Dienstsitz Hamburg, Bernhard-Nocht-Straße 78, 20359 Hamburg ( auf Deutsch oder Englisch), vorzugsweise per E-Mail an EingangOdM@bsh.de, einzureichen. Wir leiten alle Stellungnahmen an die dänische Behörde weiter. Die Einwendungen müssen Namen und Anschrift der Einwenderin/des Einwenders enthalten, das betroffene Rechtsgut bzw. Interesse benennen und die befürchtete Beeinträchtigung darlegen. Mit Ablauf der Einwendungs-/Äußerungsfrist sind alle Einwendungen/Äußerungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. Vorhabenträger Energiebehörde (Energistyrelsen) Energiebehörde (Energistyrelsen) Carsten Niebuhrs Gade 43 1577 København V Dänemark Öffentlichkeitsbeteiligung Auslegung: Auslegung in der Bibliothek des BSH in Hamburg Kontaktdaten des Auslegungsortes Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie - Bibliothek - Bernhard-Nocht-Straße 78 20359 Hamburg Deutschland Öffnungszeiten des Auslegungsortes Montag, Mittwoch und Donnerstag            09:00–15:00 Uhr Dienstag                                                          09:00–16:00 Uhr Freitag 0 9:00–14:30 Uhr Eröffnungsdatum der Auslegung 19.11.2021 Enddatum der Auslegung 12.12.2021 Auslegung in der Bibliothek des BSH in Rostock Kontaktdaten des Auslegungsortes Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie - Bibliothek - Neptunallee 5 18057 Rostock Deutschland Öffnungszeiten des Auslegungsortes Montag, Mittwoch und Donnerstag          0 8:30 – 11:30 Uhr und 13:00 – 15:00 Uhr Freitag 08:30 – 11:30 Uhr und 13:00 – 14:00 Uhr Dienstag                                                        geschlossen Eröffnungsdatum der Auslegung 19.11.2021 Enddatum der Auslegung 12.12.2021 Ende der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 12.12.2021 Beginn der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 19.11.2021 Verfahrensinformationen und -unterlagen Verlinkung auf die externe Vorhabendetailseite Hinweis zur BSH-Homepage: Die Unterlagen zur Umweltverträglichkeitsprüfung sind… Dokumente 240513 plan_fur_das_programm_energieinsel_bornholm-1.pdf

Types:
Uvp

Origins: /Bund/BSH /Bund/UBA/UVP-Portal

Tags: Rostock ? Erdkabel ? Seekabel ? Planfeststellung ? Dänemark ? Hamburg ? Offshore-Windenergie ? Energiewende ? Umweltbehörde ? Umweltverträglichkeitsprüfung ? Windenergie ? Umspannwerk ? Offshore-Windpark ? Corona-Pandemie ? Bürgerbeteiligung ? Wärmeerzeugung ? Windkraftanlage ? Ausschließliche Wirtschaftszone ? Bergbau ? Energie ? Hydrographie ? Naturschutzgebiet ? Rechtsgut ? Seeschifffahrt ? Zulassungsverfahren ? Meeresgewässer ? Öffentlichkeitsbeteiligung ? Natura-2000-Gebiet ? Nordsee ? Ostsee ?

Bounding boxes: 14.76° .. 14.76° x 54.79° .. 54.79°

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Language: Deutsch

Organisations

Time ranges: 2021-11-03 - 2021-11-03

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