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Waldumwandlungsverfahren - Marinefliegerstützpunkt Nordholz - Herstellung Sichtfreiheit Flugsicherungsgebäude

Description: ID: 4655 Allgemeine Informationen Kurzbeschreibung des Vorhabens: Auf dem Marinefliegerstützpunkt Nordholz der Bundeswehr ist eine Maßnahme zur Herstellung der Sichtfreiheit für die bestimmungsgemäße Nutzung des neu errichteten Flugsicherungsgebäudes erforderlich. Bei der Prüfung von Sichteinschränkungen wurde festgestellt, dass ein Waldbestand im dauerhaft freizuhaltenden Bereich liegt und daher aufgrund der Wuchshöhenbegrenzung dauerhaft in Offenland umgewandelt werden muss. Die Durchführung des Waldumwandlungsverfahrens nach § 45 Abs. 2 Bundeswaldgesetz (BWaldG) wurde seitens des Bundesamtes für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr, Kompetenzzentrum Baumangement Hannover, mit Schreiben vom 27.03.2024 bei der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA), Bundesforstbetrieb Niedersachsen, beauftragt. Für das Vorhaben werden 4,8 ha Wald in Anspruch genommen. Der Eingriff wird durch Ersatzaufforstungen eingriffsnah in der Region sowohl naturschutzrechtlich wie auch waldrechtlich vollumfänglich kompensiert. Das Vorhaben fällt unter die im UVPG in der Anlage 1 unter Nr. 17.2.3 als „Rodung von Wald im Sinne des Bundeswaldgesetzes zum Zwecke der Umwandlung in eine andere Nutzungsart“ bezeichneten Vorhaben, für die eine standortbezogene Vorpüfung des Einzelfalls durchzuführen ist. Nach § 11 Abs. 2 UVPG ist darüber hinaus für hinzutretende Vorhaben, bei denen frühere Vorhaben bereits mit einer Umweltverträglichkeitsprüfung abgeschlossen wurden, eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls durchzuführen, um festzustellen, ob für das hinzutretende, kumulierende Vorhaben eine UVP-Pflicht besteht. Die allgemeine Vorprüfung zur UVP kommt zu dem Ergebnis, dass durch das Vorhaben zur Herstellung der Sichtfreiheit für das Flugsicherungsgebäude keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind und die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nicht erforderlich ist. Die Feststellung wird gemäß § 5 Abs. 2 des UVPG hiermit im zentralen Internetportal des Bundes beim Umweltbundesamt öffentlich Bekanntgegeben. Sie ist gem. § 5 Abs. 3 S. 1 UVPG nicht selbstständig anfechtbar. Ort des Vorhabens: Gemeinde Wurster Nordseeküste, Marinefliegerstützpunkt Nordholz Ort des Vorhabens Verfahrenstyp und Daten Art des Zulassungsverfahrens: Waldumwandlungsverfahren gemäß § 45 Abs. 2 Bundeswaldgesetz (BWaldG) Abschlussdatum: 02.10.2024 UVP-Kategorie: Forstliche und landwirtschaftliche Vorhaben Zuständige Behörde Verfahrensführende Behörde: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) Ellerstraße 56 53119 Bonn Deutschland https://www.bundesimmobilien.de/ Dokument Dokument 241212_UVPG-VP_Allg_Einzelfall_Nordholz_gez.pdf

Types:
Uvp

Origin: /Bund/UBA/UVP-Portal

Tags: Bonn ? Hannover ? Rodung ? Niedersachsen ? Bundeswaldgesetz ? Umweltauswirkung ? Umweltverträglichkeitsprüfung ? Waldfläche ? Aufforstung ? Zulassungsverfahren ? Wald ? Forstliche und landwirtschaftliche Vorhaben ?

Bounding boxes: 8.65212° .. 8.657312° x 53.76935° .. 53.771696°

License: other-closed

Language: Deutsch

Organisations

Time ranges: 2024-10-02 - 2024-10-02

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