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BAB 43 sechsstreifiger Ausbau Anschlussstelle Bochum-Riemke bis Autobahnkreuz Herne, 2. Planänderung

Description: ID: 5094 Allgemeine Informationen Kurzbeschreibung des Vorhabens: Mit Schreiben vom 07.05.2025, hier eingegangen am 08.05.2025 und zuletzt aktualisiert am 28.05.2025, hat die Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Westfalen, Außenstelle Bochum (im Folgenden: Vorhabenträgerin) gemäß § 5 Abs. 1 S. 2 Nr.1 UVPG die Feststellung, ob für das von ihr geplante Vorhaben „2. Planänderung nach § 17d FStrG i. V. m. § 76 Abs. 2 VwVfG zur Umplanung einer vorhandenen 110 kV-Leitung zwischen den Maststandorten der Kennung H 7 und H 8 durch die Neuerrichtung eines zusätzlichen Hochspannungsmastes mit der Kennung 7A im Autobahnkreuz Herne (BAB 42/BAB 43)“ zwischen der Anschlussstelle Bochum-Riemke bis Autobahnkreuz Herne eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchzuführen ist oder nicht, beim Fernstraßen-Bundesamt beantragt. Die oben beschriebene 2. Planänderung bezieht sich auf den Planfeststellungsbeschluss für den sechsstreifigen Ausbau der A 43 - AS Bochum-Riemke (o) bis AK Herne (m) von Bau-km 28+160 bis Bau-km 32+360 vom 23.08.2016. Im Zuge des sechsstreifigen Ausbaus der BAB 43 wird im Bereich des Autobahnkreuzes Herne die BAB 42 in westlicher Richtung bis zur Anschlussstelle Herne-Crange mit ausgebaut, da der vorhandene vierstreifige Querschnitt unter den prognostizierten Verkehrsbelastungen nicht ausreichend leistungsfähig ist. Diese Erweiterung des Anpassungsbereiches auf die BAB 42 wirkt sich auf den zukünftigen Zubringer (Überführungsbauwerk) der BAB 43 von Norden kommend in Richtung BAB 42 in Richtung Osten aus. Er unterkreuzt die bestehende 110 kV-Freileitung Bl. 1588 im Spannungsfeld Mast H 7-H 8. Die Durchfahrtshöhe ist seitens der Vorhabenträgerin für Instandhaltungsfahrzeuge und große Baugeräte zu niedrig. Aufgrund dessen wird durch die Planänderung der neue Hochspannungsmast mit der Kennung 7A zwischen den Bestandsmasten H 7 und H 8 errichtet, um die Durchfahrtshöhe zu erweitern. Die 110-kV-Freileitung verläuft zukünftig von Mast H 7 nach 7A gefolgt von H 8. Abbildung/Illustration zum Vorhaben Bild: Autobahn GmbH des Bundes Ort des Vorhabens Verfahrenstyp und Daten Abschlussdatum: 10.07.2025 UVP-Kategorie: Verkehrsvorhaben Zuständige Behörde Verfahrensführende Behörde: Fernstraßen-Bundesamt (Standort Bonn) Ulrich-von-Hassell-Str. 74-76 53123 Bonn Deutschland Dokument Dokument Bekanntgabe gemäß § 5 UVPG.pdf

Types:
Uvp

Origins: /Bund/UBA/UVP-Portal

Tags: Bochum ? Bonn ? Westfalen ? Autobahn ? Umweltverträglichkeitsprüfung ? Verkehrsvorhaben ?

Bounding boxes: 7.199703° .. 7.199703° x 51.544451° .. 51.544451°

License: other-closed

Language: Deutsch

Organisations

Time ranges: 2025-07-10 - 2025-07-10

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