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Waldumwandlungsverfahren - Marinefliegerstützpunkt Nordholz - Umwandlung der Restfläche zur Herstellung der Sichtfreiheit für das neue Flugsicherungsgebäude

Description: ID: 5429 Allgemeine Informationen Kurzbeschreibung des Vorhabens: Auf dem Marinefliegerstützpunkt Nordholz der Bundeswehr ist eine Maßnahme zur Herstellung der Sichtfreiheit für die bestimmungsgemäße Nutzung des neu errichteten Flugsicherungsgebäudes erforderlich. Bei der Prüfung von Sichteinschränkungen wurde festgestellt, dass die Restfläche eines Waldbestands im dauerhaft freizuhaltenden Bereich liegt und daher aufgrund der Wuchshöhenbegrenzung dauerhaft in Offenland umgewandelt werden muss. Die Durchführung des Waldumwandlungsverfahrens nach § 45 Abs. 2 Bundeswaldgesetz (BWaldG) wurde seitens des Bundesamtes für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr, Kompetenzzentrum Baumanagement Hannover, mit Schreiben vom 04.08.2025 bei der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA), Bundesforstbetrieb Niedersachsen, beauftragt. Für das Vorhaben werden 1,39 ha Wald in Anspruch genommen. Die Waldrodung wird durch Ersatzaufforstung in der Region vollumfänglich kompensiert. Das Vorhaben fällt einzeln betrachtet unter die im UVPG in der Anlage 1 unter Nr. 17.2.3 als „Rodung von Wald im Sinne des Bundeswaldgesetzes zum Zwecke der Umwandlung in eine andere Nutzungsart“ bezeichneten Vorhaben, für die eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls durchzuführen ist. Nach § 11 Abs. 3 UVPG ist darüber hinaus für hinzutretende Vorhaben, bei denen frühere Vorhaben ohne Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung abgeschlossen wurden, eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls durchzuführen, um festzustellen, ob für das hinzutretende, kumulierende Vorhaben eine UVP-Pflicht besteht. Die allgemeine Vorprüfung zur UVP kommt zu dem Ergebnis, dass durch das Vorhaben zur Herstellung der Sichtfreiheit für das Flugsicherungsgebäude keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind und die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nicht erforderlich ist. Die wesentlichen Gründe für das Nicht-Bestehen der UVP-Pflicht nach § 5 Abs. 2 UVPG, mit Bezug auf die jeweils einschlägigen Kriterien nach Anlage 3, sind der allgemeinen Vorprüfung vom 02.02.2026 zu entnehmen. Die Feststellung wird gemäß § 5 Abs. 2 des UVPG hiermit im zentralen Internetportal des Bundes beim Umweltbundesamt öffentlich bekanntgegeben. Sie ist gem. § 5 Abs. 3 S. 1 UVPG nicht selbstständig anfechtbar. Die Bekanntmachung der Feststellung für das Nicht-Bestehen der UVP-Pflicht erfolgt im Nachgang zur bereits umgesetzten Rodung. Diese wurde aufgrund der Gefahrensituation für die Flugverkehrssicherheit und militärischer Erfordernisse vor Abschluss des Waldumwandlungsverfahrens nach erfolgten positiven Vorabstimmungen mit den einzubindenden Landesdienststellen im März 2026 durchgeführt. Zu diesem Zeitpunkt lagen alle erforderlichen umwelt- und naturschutzfachlichen Unterlagen inklusive des Ergebnisses der UVP-Vorprüfung bereits vor. Somit ist festzustellen, dass die materiellen Voraussetzungen für die Waldumwandlung zum Zeitpunkt der Rodung vorgelegen haben. Jedoch war das Waldumwandlungsverfahren noch nicht formell abgeschlossen bzw. die Bekanntmachung der Feststellung des Nicht-Bestehens der UVP-Pflicht noch nicht erfolgt. Ort des Vorhabens Verfahrenstyp und Daten Art des Zulassungsverfahrens: Waldumwandlungsverfahren gemäß § 45 Abs. 2 Bundeswaldgesetz (BWaldG) Abschlussdatum: 20.04.2026 UVP-Kategorie: Forstliche und landwirtschaftliche Vorhaben Zuständige Behörde Verfahrensführende Behörde: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) Ellerstraße 56 53119 Bonn Deutschland https://www.bundesimmobilien.de/ Dokument Dokument UVP_Allgemeine-VP_Nordholz_20260202.pdf

Types:
Uvp

Tags: Bonn ? Hannover ? Entwaldung ? Rodung ? Niedersachsen ? Bundeswaldgesetz ? Umweltauswirkung ? Umweltverträglichkeitsprüfung ? Deutschland ? Waldfläche ? Aufforstung ? Zulassungsverfahren ? Flugsicherheit ? Wald ? Forstliche und landwirtschaftliche Vorhaben ?

Bounding boxes: 8.652023° .. 8.655553° x 53.77061° .. 53.771688°

License: DCAT-AP.de Sonstige geschlossene Lizenz

Language: Deutsch

Organisations

Last harvest: 30.04.2026 23:27

Time ranges: 2026-04-20 - 2026-04-20

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