Description: ID: 683 Allgemeine Informationen Kurzbeschreibung des Vorhabens: Der nachstehend aufgeführte Antrag zur Umwandlung von Wald gem. § 45 Abs. 2 Bundeswaldgesetz (BWaldG) ist der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA), Bundesforstbetrieb Trave, Papenkamp 2, 23879 Mölln zur Genehmigung vorgelegt worden: Antrag auf Waldumwandlung in der Gemeinde Heikendorf Gemarkung Neuheikendorf mit der Größe von 10.050m² Betroffen hiervon ist folgendes Grundstück Flur 1 Flurstück 47/2 Dieses Vorhaben fällt unter die im Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Anlage 1 unter Nr. 17.2 als „Rodung von Wald im Sinne des Bundeswaldgesetzes zum Zwecke der Umwandlung in eine andere Nutzungsart“ bezeichneten Vorhaben. Gemäß § 7 des UVPG ist in einer standortbezogenen oder allgemeinen Vorprüfung zu prüfen, ob die Vorhaben einer Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß §§ 6 bis 14 UVPG unterzogen werden müssen. Nach Prüfung der Antragsunterlagen zu diesem Vorhaben einschließlich der geeigneten Angaben des Vorhabenträgers gemäß § 7 Abs. 4 des UVPG wurde entschieden, dass für das o.g. Vorhaben keine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich ist. Erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen sind aufgrund der Größe, Merkmale und Wirkfaktoren der Maßnahme nicht zu erwarten. Die Feststellung wird gemäß § 5 Abs. 2 des UVPG hiermit im zentralen Internetportal des Bundes beim Umweltbundesamt öffentlich bekanntgegeben. Die Bekanntmachung erfolgt gleichzeitig auch auf der Internetseite der BImA am 26.11.2019. Gemäß § 5 Absatz 3 Satz 1 UVPG ist diese Feststellung nicht selbständig anfechtbar. Mölln, den 26.11.2019 Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Bundesforstbetrieb Trave Im Auftrag, Linus Huß Weitere Informationen: Für die Waldumwandlung liegen keine besonderen örtlichen Gegebenheiten gemäß § 7 Abs. 2 mit Anlage 3 Nummer 2.3 UVPG vor. Die von der Waldumwandlung betroffene Blöße weist lediglich ein geringes Biotop- und Habitatpotenzial auf. Unter Berücksichtigung der in der vertiefenden Artenschutzprüfung angeführten Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen, wie etwa der Bauzeitenregelung, kann die Verwirklichung von Verbotstatbeständen nach § 44 BNatSchG ausgeschlossen werden. Das Vorhaben führt sehr wahrscheinlich nicht zu erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen auf die in § 2 Abs. 1 UVPG genannten Schutzgüter. Die für die Waldumwandlung erforderliche Ersatzaufforstung wird im Einvernehmen mit der Obersten Forst- und Naturschutzbehörde im Verhältnis 1:1 aus dem Guthaben des Waldbilanzkontos der Bundeswehr entnommen. Ort des Vorhabens Verfahrenstyp und Daten Art des Zulassungsverfahrens: Anhörungsverfahren gem. § 45 Abs. 2 Bundeswaldgesetz (BWaldG) Abschlussdatum: 20.11.2019 UVP-Kategorie: Forstliche und landwirtschaftliche Vorhaben Zuständige Behörde Verfahrensführende Behörde: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) Ellerstraße 56 53119 Bonn Deutschland https://www.bundesimmobilien.de/ Dokument Dokument 20191120_Standortbezogene_Vorprüfung_UVPG_Waldumwandlungsverfahren_Bundeswehr_Laboe.pdf
Uvp
Origin: /Bund/UBA/UVP-Portal
Tags: Bonn ? Entwaldung ? Rodung ? Anlagengenehmigung ? Bundeswaldgesetz ? Naturschutzbehörde ? Umweltauswirkung ? Umweltverträglichkeitsprüfung ? UVP-Gesetz ? Munition ? Anhörungsverfahren ? Aufforstung ? Zulassungsverfahren ? Wald ? Forstliche und landwirtschaftliche Vorhaben ?
License: other-closed
Language: Deutsch
Time ranges: 2019-11-20 - 2019-11-20
20191120_Standortbezogene_Vorprüfung_UVPG_Waldumwandlungsverfahren_Bundeswehr_Laboe.pdf
https://www.uvp-portal.de/sites/default/files/2019-11/20191120_Standortbezogene_Vorpr%C3%BCfung_UVPG_Waldumwandlungsverfahren_Bundeswehr_Laboe.pdf (PDF)Accessed 1 times.