Description: Die Firma Butting Anlagenbau GmbH & Co. KG, Kuhheide 13 in 16303 Schwedt/Oder, beantragt die Genehmigung nach § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG), auf dem Grundstück in 16303 Schwedt/Oder in der Gemarkung Schwedt, Flur 26, Flurstück 67/7 eine Anlage zum Beizen von Edelstahl zu errichten und zu betreiben (Az.: G08424). Es handelt sich dabei um eine Anlage der Nummer 3.10.2V des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) sowie um ein Vorhaben nach Nummer 3.9.2.S der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Nach § 7 Absatz 2 UVPG war für das beantragte Vorhaben eine standortbezogene Vorprüfung durchzuführen. Die Feststellung erfolgte nach Beginn des Genehmigungsverfahrens auf der Grundlage der vom Vorhabensträger vorgelegten Unterlagen sowie eigener Informationen. Im Ergebnis dieser Vorprüfung wurde festgestellt, dass für das oben genannte Vorhaben keine UVP-Pflicht besteht.
Uvp
Origins: /Land/Brandenburg/MLEUV /Land/Brandenburg/UVP-Portal /Land/UVP-Verbund
Tags: Anlagengenehmigung ? Beizmittel ? Bundesimmissionsschutzgesetz ? Umweltverträglichkeitsprüfung ? UVP-Gesetz ? Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen ? Edelstahl ? Genehmigungsverfahren ? Anlagenbau ?
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License: all-rights-reserved
Language: Deutsch
Issued: 2025-08-08
Modified: 2025-08-08
Time ranges: 2025-08-08 - 2025-08-08
G08424 - Feststellung des Unterbleibens einer Umweltverträglichkeitsprüfung
https://www.uvp-verbund.de/documents-ige-ng/igc_bb/17577c46-e6b8-4f68-b39c-e77ad11b1e94/G08424%20-%20Feststellung%20des%20Unterbleibens%20einer%20Umweltvertr%C3%A4glichkeitspr%C3%BCfung.pdf (PDF)Accessed 1 times.