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Feststellung des Unterbleibens einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für das Vorhaben Errichtung und Betrieb von acht Windkraftanlagen in 03116 Drebkau OT Siewisch und Leuthen; Az.: Süd-G14025

Description: Die Firma Windpark Leuthen GmbH & Co. KG, Hauptstraße 13, 03116 Drebkau, beantragt die Genehmigung nach § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG), auf den Grundstücken in 03116 Drebkau, in der Gemarkung Siewisch, Flur 4, Flurstücke 216 und 270 und in der Gemarkung Leuthen, Flur 4, Flurstücke 190, 191, 192 und 193, acht Windkraftanlagen (WKA) zu errichten und zu betreiben (Az.: Süd-G14025). Es handelt sich dabei um Anlagen der Nummer 1.6.2 V des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) sowie um ein Vorhaben nach Nummer 1.6.2 A der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Nach § 1 Absatz 2 der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über das Genehmigungsverfahren - 9. BImSchV) und § 7 Absatz 1 UVPG war für das beantragte Vorhaben eine allgemeine Vorprüfung durchzuführen. Die Feststellung erfolgte nach Beginn des Genehmigungsverfahrens auf der Grundlage der vom Vorhabenträger vorgelegten Unterlagen sowie eigener Informationen. Im Ergebnis dieser Vorprüfung wurde festgestellt, dass für das oben genannte Vorhaben keine UVP-Pflicht besteht.

Types:
Uvp

Tags: Hauptverkehrsstraße ? Bundesimmissionsschutzgesetz ? Umweltverträglichkeitsprüfung ? UVP-Gesetz ? Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen ? Verordnung über das Genehmigungsverfahren ? Windkraftanlage ? Windpark ? Genehmigungsverfahren ?

Region: Drebkau

Bounding boxes: 14.15863037109375° .. 14.286346435546877° x 51.66850961545868° .. 51.7559402747204°

License: Alle Rechte vorbehalten

Language: Deutsch

Organisations

Issued: 2026-04-30

Modified: 2026-04-30

Last harvest: 11.05.2026 23:13

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