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073.Ä0.00/25 wesentliche Änderung von 13 Windenergieanlagen (WEA) in 16909 Fretzdorf

Description: Die Firma Windpark Fretzdorfer Heide GmbH & Co. Betriebs-KG, Berliner Platz 1 in 25524 Itzehoe, beantragt die Genehmigung nach § 16b des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG), auf den Grundstücken in der in der Gemarkung Fretzdorf, Flur 6, Flurstücke 20, 16, 49, 17, 18 sowie Flur 5, Flurstücke 46/7, 45/4, 44/3 sowie Flur 4, Flurstücke 73, 79 und 80 dreizehn WEA wesentlich zu ändern. Die Änderung bezieht sich auf die Position und die Geometrie der Vortex-Generatoren an den Rotorblättern. Gegenständlich handelt es sich dabei um eine Anlage der Nummer 1.6.2.V des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) sowie um die Änderung eines Vorhabens nach Nummer 1.6.1 X der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Nach § 9 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 UVPG war für das beantragte Vorhaben eine allgemeine Vorprüfung durchzuführen. Die Feststellung erfolgte nach Beginn des Genehmigungsverfahrens auf der Grundlage der vom Vorhabensträger vorgelegten Unterlagen sowie eigener Informationen. Im Ergebnis dieser Vorprüfung wurde festgestellt, dass für das oben genannte Vorhaben keine UVP-Pflicht besteht. Diese Feststellung beruht im Wesentlichen auf folgenden Kriterien: Im Ergebnis der Prüfung besteht für das Vorhaben keine UVP-Pflicht, da keine erheblichen und nachhaltigen Auswirkungen auf die Umwelt und die entsprechenden Schutzgüter durch die Änderung der WEA zu erwarten sind. Das Vorhaben lässt nach vorliegenden Kenntnissen über die örtlichen Gegebenheiten, unter Berücksichtigung der vorhandenen Untersuchungsergebnisse und der kumulativen Wirkung der im Verfahren befindlichen WEA im Umfeld des Vorhabens und des gewählten Standortes keine erheblich nachteiligen Auswirkungen im Sinne des UVPG auf die im Beurteilungsgebiet vorhandenen Schutzgüter erwarten. Beeinträchtigungen der Schutzgüter Flora, Fauna, Boden, Wasser, Landschaft und Landschaftsbild sind durch die Änderungen nicht zu erwarten. Aufgrund der Einhaltung der gültigen Immissionsrichtwerte und durch Abschaltkonzepte sind keine Gefährdungen, erhebliche Benachteiligungen oder erhebliche Belästigungen durch Lärm oder Schattenwurf zu erwarten.

Types:
Uvp

Origins: /Land/Brandenburg/UVP-Portal /Land/UVP-Verbund

Tags: Berlin ? Kumulative Wirkung ? Bundesimmissionsschutzgesetz ? Umweltauswirkung ? Umweltverträglichkeitsprüfung ? UVP-Gesetz ? Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen ? Schattenwurf ? Lärmbelästigung ? Windkraftanlage ? Windpark ? Bodenbelastung ? Genehmigungsverfahren ? Heidelandschaft ? Immissionsrichtwert ? Fauna ? Flora ? Landschaft ?

Region: Fretzdorf

Bounding boxes: 12.468332954746522° .. 12.53651317797211° x 53.07055815981496° .. 53.09942753455295° 12.55056° .. 12.55056° x 53.06597° .. 53.06597°

License: all-rights-reserved

Language: Deutsch

Organisations

Issued: 2025-10-22

Modified: 2025-10-22

Time ranges: 2025-10-22 - 2025-10-22

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