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Feststellung des Unterbleibens einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für das Vorhaben Errichtung und Betrieb eines Blockheizkraftwerkes mit einer Abwasserbehandlungsanlage in 15837 Baruth/Mark; Reg.-Nr.: 50.115.00/24/1.2.2.2V/T12 und 50.115.Z0/24/1.2.2.2V/T12

Description: Die Firma Stadt Baruth/Mark, Werkleitung des Eigenbetriebs WABAU, Ernst-Thälmann-Platz 4 in 15837 Baruth/Mark, beantragt die Genehmigung nach § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG), auf einem noch zu bildenden Flurstück (Teilfläche des Grundstücks An der Birkenpfuhlheide 2 in 15837 Baruth/Mark in der Gemarkung Baruth, Flur 003, Flurstück 323) ein Blockheizkraftwerk (BHKW-Anlage) mit Abwasserbehandlungsanlage (ABA) als Nebeneinrichtung zu errichten und zu betreiben. Das Vorhaben umfasst im Wesentlichen die Errichtung und den Betrieb einer BHKW-Anlage. Diese besteht aus zwei baugleichen BHKW-Modulen mit einer Gesamtfeuerungsleistung von 1,33 MW. Für Erzeugung von Strom und Wärme wird Klärgas aus der als Nebeneinrichtung neu zu errichtenden Abwasserbehandlungsanlage verwendet. Die ABA reinigt zunächst die Produktionsabwässer eines bestehenden Getränkewerkes sowie eines geplanten Dosenwerks. Bei beiden Einleitenden handelt es sich um Anlagen nach IED-Richtlinie. Die Mitbehandlung von kommunalem Abwasser ist nicht geplant. Die ABA wird ausgelegt für organisch belastetes Abwasser von insgesamt 5 886 kg CSB /d. Zusätzlich ist eine Gasaufbereitung und Gasspeicherung vorgesehen, um das anfallende Klärgas auf die notwendige Qualität für eine Verwendung in der BHKW-Anlage aufzubereiten. Die Anlage soll auch die Wiederverwendung des gereinigten Abwassers für gewerbliche Zwecke ermöglichen. Es handelt sich dabei um eine Anlage der Nummer 1.2.2.2 V des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV). Die BHKW-Module sind der Nummer 1.2.2.2 S und die ABA der Nummer 13.1.2 A der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) zuzuordnen. Nach § 7 Absatz 1 UVPG war für das beantragte Vorhaben eine allgemeine Vorprüfung durchzuführen. Die Feststellung erfolgte vor Beginn des Genehmigungsverfahrens auf der Grundlage der vom Vorhabensträger vorgelegten Unterlagen sowie eigener Informationen. Im Ergebnis dieser Vorprüfung wurde festgestellt, dass für das oben genannte Vorhaben keine UVP-Pflicht besteht.

Types:
Uvp

Origins: /Land/Brandenburg/MLEUV /Land/Brandenburg/UVP-Portal /Land/UVP-Verbund

Tags: Klärgas ? Blockheizkraftwerk ? Bundesimmissionsschutzgesetz ? Umweltverträglichkeitsprüfung ? UVP-Gesetz ? Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen ? Abwasserbehandlungsanlage ? Abwasserverwertung ? Stromerzeugung ? Industrieabwasser ? Kommunales Abwasser ? Abwasseranlage ? Genehmigungsverfahren ? Stadt ?

Region: Baruth/Mark

Bounding boxes: 13.488464355468752° .. 13.541164398193361° x 52.053493297345796° .. 52.07206781128945° 13.5° .. 13.5° x 52.05° .. 52.05°

License: all-rights-reserved

Language: Deutsch

Organisations

Issued: 2025-09-10

Modified: 2025-09-10

Time ranges: 2025-09-10 - 2025-09-10

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