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Feststellen des Unterbleibens einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) im Rahmen eines Vorhabens zur Abgrabung und Beseitigung von Altablagerungen (Altlastenverdachtsfläche)

Description: Im Rahmen eines Bauantrages zur Baufeldfreimachung (Abgrabung und Beseitigung von Altablagerungen) mit gleichzeitiger radiologischer Erkundung der Altlastenverdachtsfläche auf dem Flurstück 638/22 und 22/1 (teilweise) der Flur 4, Gemarkung Oranienburg beantragt der Vorhabenträger die gleichzeitige Umwandlung von 2,68 ha Wald in eine andere Nutzungsart. Gemäß § 7 Abs. 2 Satz 1 Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVPG) i.V.m. Nr. 17.2.3 der Anlage 1 – Liste „UVP-pflichtige Vorhaben“ des UVPG ist für das geplante Vorhaben eine standortbezogene Vorprüfung zur Feststellung der UVP-Pflicht durchzuführen. Hierbei handelt es sich um eine überschlägige Prüfung unter Berücksichtigung der in Anlage 3, Nummer 2.3 UVPG aufgeführten Schutzkriterien. Maßgebend ist, ob das Vorhaben erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben kann. Für diese Waldumwandlung hat der Vorhabenträger mit Datum vom 04.02.2021 Unterlagen zur Feststellung über das Bestehen oder Nichtbestehen der Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) vorgelegt. Standort und Merkmale des Vorhabens Die mit Bäumen und Sträuchern bestockte Waldumwaldlungsfläche, die im Norden von der WaltherBothe-Straße, im Süden von einem stillgelegten Bahndamm und im Osten vom Oranienburger Kanal begrenzt wird, teilt sich in eine nach den Kriterien des Landes Brandenburg festgestellte radiologische Altlastfläche und eine Altlastverdachtsfläche. Ziel des Vorhabens und der damit verbundenen Waldumwandlung ist die Beräumung der Aufhaldungen (ehemalige Kompostieranlage) auf der Altlastverdachtsfläche mit gleichzeitiger radiologischer Erkundung. Nach der radiologischen Erkundung der Verdachtsfläche kann der Umfang der Altlast abgeschätzt und der zukünftige Sanierungsbereich mit entsprechenden Sanierungsmaßnahmen festgelegt werden. Das Betreten der Fläche durch jedermann zum Zwecke der Erholung (§ 15 Abs. 1 LWaldG) ist aufgrund der kontaminierten, nunmehr seit 2008 aus behördlich angeordneten Sicherungsgründen abgezäunten, Altlast- sowie Altlastverdachtsfläche nicht möglich. Eine forstwirtschaftliche Nutzfunktion liegt diesem Waldabschnitt nicht zugrunde. Es handelt sich durchgehend um einen sich selbst überlassenen (radioaktiv belasteten) Baumbestand mit daraus resultierender untergeordneter Bedeutung für die Umwelt und Ihre Schutzgüter. Ergebnis Nach § 7 Abs. 2 Satz 2 bis 6 UVPG ist die standortbezogene Vorprüfung als überschlägige Prüfung in zwei Stufen durchzuführen. In der ersten Stufe wird geprüft, ob bei dem Neuvorhaben besondere örtliche Gegebenheiten gemäß den in „Anlage 3 Kriterien für die Vorprüfung im Rahmen einer Umweltverträglichkeitsprüfung“ Nr. 2.3 aufgeführten Schutzkriterien vorliegen. Ergibt die Prüfung in der ersten Stufe, dass keine besonderen örtlichen Gegebenheiten vorliegen, so besteht keine UVP-Pflicht. Aufgrund der überschlägigen standortbezogenen Vorprüfung unter Berücksichtigung der in der in Anlage 3 Nummer 2.3 UVPG aufgeführten Schutzkriterien liegen keine besonderen örtlichen Gegebenheiten in diesem Sinne vor. Eine Prüfung auf der zweiten Stufe, ob das Neuvorhaben erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben kann, die die besondere Empfindlichkeit oder die Schutzziele des Gebietes betreffen und nach § 25 Abs. 2 UVPG bei der Zulassungsentscheidung zu berücksichtigen gewesen wären, ist damit nicht erforderlich. Gemäß § 5 Abs. 1 UVPG stelle ich daher fest, dass für das beantragte Vorhaben keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Diese Feststellung wird hiermit gemäß § 5 Abs. 2 UVPG bekanntgegeben. Sie ist gemäß § 5 Abs. 3 Satz 1 UVPG nicht selbstständig anfechtbar. Die Begründung dieser Entscheidung und die zugrundeliegenden Unterlagen können nach vorheriger telefonischer Anmeldung unter der Telefonnummer 03301/601-3611 während der Dienstzeiten beim Landkreis Oberhavel, FB Bauordnung und Kataster, Adolf-Dechert-Straße 1, 16515 Oranienburg eingesehen werden. Diese Bekanntgabe ist auch im „Portal für Umweltverträglichkeitsprüfungen und Bauleitplanung im Land Brandenburg“ unter dem Link https://www.uvp-verbund.de/bb sowie auf der Webseite des Landkreises Oberhavel unter dem Link https://www.oberhavel.de/Politik-undVerwaltung/Kreistag/Öffentliche-Bekanntmachungen/ eingestellt. Rechtsgrundlage Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Februar 2010 (BGBl. I S. 94), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 25. Februar 2021 (BGBl. I S. 306) Oranienburg, den 16.04.2021 Weskamp Landrat

Types:
Uvp

Origin: /Land/Brandenburg/UVP-Portal

Tags: Entwaldung ? Land Brandenburg ? Bahndamm ? Baugenehmigungsverfahren ? Bauleitplanung ? Umweltauswirkung ? Umweltverträglichkeitsprüfung ? UVP-Gesetz ? Altablagerung ? Bauordnung ? Kataster ? Bestockung ? Altlastenerfassung ? Kompostierungsanlage ? Gehölzpflanze ? Rechtsgrundlage ? Sanierungsmaßnahme ? Altlastverdächtige Fläche ? Radioaktivität ? Wald ? Schutzziel ?

Region: Brandenburg

Bounding boxes: 13.2216° .. 13.2247° x 52.7431° .. 52.7441° 6.14466° .. 6.14466° x 50.69716° .. 50.69716°

License: all-rights-reserved

Language: Deutsch

Organisations

Issued: 2021-04-20

Modified: 2021-04-20

Time ranges: 2021-04-20 - 2021-04-20

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