Description: Bauleitplanung - Stadt Rathenow Menü Leben in Rathenow Rathenow stellt sich vor Stadt der Optik Geschichte Ortsteile Städtepartnerschaften Ehrungen/Preise Bürgerbeteiligungen Beteiligungsformen Direktdemokratische Verfahren Bürgerstiftungen/Fördervereine Seniorenrat Kinder- und Jugendparlament Partnerschaft für Demokratie Ordnungspartnerschaft Graffiti Ich mache mit! 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Die Verfahren, Inhalte und Verbindlichkeit der Bauleitplanung sind im Baugesetzbuch (BauGB) geregelt. Flächennutzungsplan Die Flächennutzungsplanung hat nach dem Baugesetzbuch die Aufgabe, als vorbereitende Bauleitplanung die beabsichtigte Bodennutzung des gesamten Gemeindegebietes nach den voraussehbaren Anforderungen in ihren Grundzügen darzustellen. mehr Bebauungspläne Bebauungspläne werden von der Gemeinde in eigener Verantwortung aufgestellt. Sie sind aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. mehr Bekanntmachung Der Deich in Rathenow linksseitig der Unteren Havelwasserstraße von UHW-Kilometer 99,20 bis UHW-km 101,00 wird entwidmet. Die Entwidmung betrifft die Deichaufstandsflächen der Flurstücke 1/2, 2/10, 3/2, 6/2, 7/4, 8/2, 9/2, 113, 114 der Flur 3, Gemarkung Böhne und der Flurstücke 51, 52, 56, 87, 89, 98/2, 100/2, 101, 102/2, 103/2, 104/2, 105/2, 106, 215, 227, 228, 229, 230, 231, 232, 233, 241 der Flur 7, Gemarkung Steckelsdorf. Die Flurstücke werden den Eigentümerinnen und Eigentümern zur freien Verfügung überlassen. Die Entwidmung erfolgt, weil der Deich seine Funktion des Hochwasserschutzes zum Wohl der Allgemeinheit verloren hat. Die Entwidmung wurde in der Nebenbestimmung A.5.3 der Plangenehmigung des Landesamtes für Umwelt vom 30.06.2025 zu Registriernummer OWB/011/22/PG für das Vorhaben „Revitalisierung der Havelaue bei Bölkershof“ des Bundesprogramms „Blaues Band Deutschland“ verfügt. Danach wird der Deich mit der Fertigstellung des plangenehmigten Vorhabens entwidmet. Als Fertigstellung gilt der Zeitpunkt der Bauabnahme durch die Plangenehmigungsbehörde. Die Rechtsbeständigkeit der Entwidmung wird durch Aufstellen von Schildern örtlich kenntlich gemacht. Für die Entscheidung über Entwidmungsanträge ist das Landesamt für Umwelt, Obere Wasserbehörde, gemäß Paragraph 2 Nummer 2 Wasserbehördenzuständigkeitsverordnung in Verbindung mit Paragraph 124 Absatz 1 Nummer 2 Brandenburgisches Wassergesetz zuständig, da über die Entwidmung in der Plangenehmigung zu dem Vorhaben „Revitalisierung der Havelaue bei Bölkershof“ entschieden wurde. Die Verfügung der Entwidmung gilt mit dem auf den Tag der Veröffentlichung der Plangenehmigung mit den genehmigten Plänen und dem Plan der Entwidmungsfläche auf der Internetseite des Landesamtes für Umwelt lfu.brandenburg.de/lfu/de/aktuelles/oeffentliche-bekanntmachungen/obere-wasserbehoerde-bekanntmachungen/ unter „sonstige Bekanntmachungen“ folgenden Tag als bekanntgegeben. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen die Verfügung der Entwidmung in A.5.3 der Plangenehmigung vom 30.06.2025 zu Registriernummer OWB/011/22/PG kann innerhalb eines Monats nach Zustellung Klage beim Verwaltungsgericht Potsdam, Friedrich-Ebert-Straße 32, 14469 Potsdam, schriftlich, in elektronischer Form oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Landesamt für Umwelt, Obere Wasserbehörde 17. Juli 2025 Download: Bekanntmachung Wirtschaft & Standort Ansprechpartner Sachbereich Planung/Stadtentwicklung Stadt Rathenow Berliner Straße 15 14712 Rathenow stadtentwicklung@stadt-rathenow.de 03385 596-563 Weitere Themen Geoportal Zahlen Daten Fakten Leistungen A-Z
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