Description: Die Firma EnBW Windkraftprojekte GmbH, Schelmenwasenstraße 15 in 70567 Stuttgart beantragt die Genehmigung nach § 16 Absatz 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG), auf dem Grundstück in 15518 Steinhöfel in der Gemarkung Heinersdorf, Flur 4, Flurstück 172 drei Windkraftanlagen wesentlich zu ändern (Az.: G10324). Das Vorhaben umfasst im Wesentlichen die Änderung von Nebenbestimmungen zum Natur- und Artenschutz. Die Nebenbestimmungen zur Mastfußgestaltung sollen gestrichen werden. Außerdem soll zum Amphibienschutz ein generelles Nachtbauverbot aufgehoben werden. Es handelt sich um eine Anlage der Nummer 1.6.2 V des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) sowie um die Änderung eines Vorhabens nach Nummer 1.6.3 S der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Nach § 9 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 UVPG war für das beantragte Vorhaben eine standortbezogene Vorprüfung durchzuführen. Die Feststellung erfolgte nach Beginn des Genehmigungsverfahrens auf der Grundlage der vom Vorhabensträger vorgelegten Unterlagen sowie eigener Informationen. Im Ergebnis dieser Vorprüfung wurde festgestellt, dass für das oben genannte Vorhaben keine UVP-Pflicht besteht.
Uvp
Origins: /Land/Brandenburg/UVP-Portal /Land/UVP-Verbund
Tags: Stuttgart ? Bundesimmissionsschutzgesetz ? Umweltverträglichkeitsprüfung ? UVP-Gesetz ? Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen ? Windkraftanlage ? Amphibienschutz ? Artenschutz ? Genehmigungsverfahren ?
Region: Steinhöfel
Bounding boxes: 14.159317016601564° .. 14.311408996582033° x 52.426548070214494° .. 52.506191342034604°
License: all-rights-reserved
Language: Deutsch
Issued: 2025-05-23
Modified: 2025-05-23
Time ranges: 2025-05-23 - 2025-05-23
G10324_Feststellung des Unterbleibens einer Umweltverträglichkeitsprüfung
https://www.uvp-verbund.de/documents-ige-ng/igc_bb/a7674cb0-4206-488c-9db4-7d4d10c02086/G10324_Feststellung%20des%20Unterbleibens%20einer%20Umweltvertr%C3%A4glichkeitspr%C3%BCfung.pdf (PDF)Accessed 1 times.