Description: Die Firma SERO Lausitz GmbH, Leagplatz 1 in 03050 Cottbus, beantragt die wesentliche Änderung einer Anlage zur Lagerung und Behandlung von gefährlichen und nicht gefährlichen Abfällen (Sekundär-Rohstoff-Zentrum - SRZ) durch Erweiterung der Betriebsfläche zur zeitweiligen Lagerung von Ersatzbaustoffen auf den Grundstücken in 03052 Cottbus OT Dissenchen, Flur 12, Flurstück 46, Flur 15, Flurstück 33 und Flur 16, Flurstück 156. Es handelt sich dabei um die Änderung einer Anlage der Nummer 8.11.1.1GE des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) und um ein Vorhaben, für dessen Änderung nach § 1 Absatz 2 Satz 2 der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV) in Verbindung mit § 9 Absatz 1 Nummer 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) eine allgemeine Vorprüfung durchzuführen war. Im Ergebnis dieser Vorprüfung wurde festgestellt, dass für das oben genannte Änderungsvorhaben keine UVP-Pflicht besteht.
Uvp
Tags: Cottbus ? Mineralischer Ersatzbaustoff ? Lausitz ? Umweltverträglichkeitsprüfung ? UVP-Gesetz ? Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen ? Verordnung über das Genehmigungsverfahren ? Gefährlicher Abfall ?
Region: Neuer Raumbezug
Bounding boxes: 14.461441040039064° .. 14.499206542968752° x 51.7710267510184° .. 51.79523956241829°
License: Alle Rechte vorbehalten
Language: Deutsch
Issued: 2026-04-08
Modified: 2026-04-08
Last harvest: 11.05.2026 23:13
Feststellung des Unterbleibens einer UVP.docx
https://www.uvp-verbund.de/documents-ige-ng/igc_bb/b20e677c-ff49-4a5e-90a7-6582b1db6661/Feststellung%20des%20Unterbleibens%20einer%20UVP.docx.pdf (PDF)Accessed 1 times.