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Feststellung des Unterbleibens einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für das Vorhaben Vorbescheid von acht Windkraftanlagen in 03119 Drebkau OT Siewisch und Leuthen; Reg.-Nr.: 40.005.V0/25/1.6.2V/T12

Description: Die Firma Windpark Leuthen GmbH & Co. KG beantragt den Vorbescheid nach § 9 Absatz 1a des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BlmSchG) für die Errichtung und den Betrieb von acht Windkraftanlagen (WKA) am Standort 03116 Drebkau OT Siewisch und Leuthen (Windpark Leuthen), auf den Grundstücken in der Gemarkung Siewisch, Flur 4, Flurstücke 216, 270 und in der Gemarkung Leuthen, Flur 4, Flurstücke 191, 190, 192, 193. Es handelt sich dabei um eine immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftige Anlage der Nummer 1.6.2 V des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) und um ein Vorhaben der Nummer 1.6.2 A der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). In einem Vorbescheidsverfahren nach § 9 Absatz 1a BImSchG erfolgt eine behördliche Prüfung des Vorhabens nur bezüglich der konkret gestellten Vorbescheidsfrage. Die Vorbescheidsfragen betreffen die Standorte und die Genehmigungsvoraussetzungen zu den Immissionen durch Schall und Schatten. Nach § 29 Absatz 1 Satz 1 UVPG hat sich in Verfahren zur Vorbereitung eines Vorbescheids die Umweltverträglichkeitsprüfung vorläufig auf die nach dem jeweiligen Planungsstand erkennbaren Umweltauswirkungen des Gesamtvorhabens zu erstrecken und abschließend auf die Umweltauswirkungen, die Gegenstand der Teilzulassung sind. Gemäß § 1 Absatz 2 der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (9. BImSchV) in Verbindung mit § 7 Absatz 1 UVPG war für das beantragte Vorhaben eine allgemeine Vorprüfung bezüglich der Auswirkungen des Vorhabens zu Schall und Schatten durchzuführen. Diese erfolgte nach Beginn des Genehmigungsverfahrens auf der Grundlage der vom Vorhabenträger vorgelegten Unterlagen sowie eigener Informationen entsprechend den Kriterien der Anlage 3 des UVPG. Im Ergebnis dieser Vorprüfung wurde festgestellt, dass für das oben genannte Vorhaben, bezogen auf die Teilzulassung, keine UVP-Pflicht besteht.

Types:
Uvp

Origins: /Land/Brandenburg/UVP-Portal /Land/UVP-Verbund

Tags: Anlagengenehmigung ? Bundesimmissionsschutzgesetz ? Umweltauswirkung ? Umweltverträglichkeitsprüfung ? UVP-Gesetz ? Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen ? Verordnung über das Genehmigungsverfahren ? Lärmimmission ? Windkraftanlage ? Windpark ? Schall ?

Region: Leuthen

Bounding boxes: 14.187812805175781° .. 14.238967895507814° x 51.69373506558281° .. 51.72415719474947° 12.91563° .. 12.91563° x 49.03618° .. 49.03618°

License: all-rights-reserved

Language: Deutsch

Organisations

Issued: 2025-06-25

Modified: 2025-06-25

Time ranges: 2025-06-25 - 2025-06-25

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