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Feststellen des Unterbleibens einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) im Rahmen des beantragten Vorhabens zur Errichtung einer Photovoltaikfreiflächenanlage in 4 Teilbereichen der Gemarkungen Gransee und Buberow

Description: Die Trianel Energieprojekt GmbH & Co. KG (Vorhabenträger) begehrt eine Baugenehmigung für die Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage in 4 Teilbereichen auf den Grundstücken der Gemarkung Gransee (Flur 1, 15 und 16, der Flurstücke 27/1, 28/3, 29, 30, 31/1, 32-34, 39, 40, 172, 173, 175, 206, 208/1, 210-212, 231, 342) sowie auf dem Grundstück der Gemarkung Buberow (Flur 1, Flurstück 342) und hat der Baugenehmigungsbehörde des Landkreises Oberhavel einen Bauantrag (AZ 5317/2024/jah) vorgelegt. Nach Nr. 26 der Anlage 1 – „Liste „UVP-pflichtige Vorhaben“ des Brandenburgischen Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (BbgUVPG) i.V.m. Nr. 18.7.2 der Anlage 1 – „Liste „UVP-pflichtige Vorhaben“ des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls für die Errichtung dieser Photovoltaikanlage verpflichtend, weil ein städtebauliches Projekt größer als 2 ha realisiert werden soll. Bei der allgemeinen Vorprüfung handelt es sich um eine überschlägige Prüfung unter Berücksichtigung der in Anlage 3 UVPG aufgeführten Kriterien. Maßgebend ist, ob das Vorhaben erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben kann. Der Vorhabenträger hat Unterlagen zur prüfenden Feststellung über das Bestehen oder Nichtbestehen der Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) vorgelegt. Der Vorhabenträger plant die Errichtung der Photovoltaik-Freiflächenanlage (4 Teilbereiche) mit einer Gesamtnennleistung von ca. 51 MWp beidseitig der Bahnstrecke „Berlin-Stralsund“ und südlich der Ortslage Gransee. Es werden auf einer Gesamtfläche von 33,2 ha intensiv genutzte Ackerflächen und extensive Weideflächen in Anspruch genommen. Die Anlage dient der Erzeugung von Strom aus einer regenerativen Energiequelle und dessen Einspeisung in das öffentliche Netz. 70.749 Photovoltaik-Module mit einer Leistung von je 675 Wp – 720 Wp sollen (nach Süden gerichtet) fest installiert (Rammpfosten) werden. Für das Vorhaben liegen die Voraussetzungen nach § 35 Abs. 1 Nr. 8b BauGB als privilegiertes Bauvorhaben im Außenbereich vor.

Types:
Uvp

Tags: Schienenweg ? Baugenehmigung ? Erneuerbarer Energieträger ? Umweltauswirkung ? UVP-Gesetz ? Photovoltaikanlage ? Photovoltaik-Freiflächenanlage ? Erneuerbare Stromerzeugung ? Stromerzeugung ? Umweltverträglichkeitsprüfung ? Kraftwerksleistung ? Ackerfläche ? Baugenehmigungsverfahren ? Weideland ? Bauvorhaben ?

Region: Gransee Gransee

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License: Alle Rechte vorbehalten

Language: Deutsch

Organisations

Issued: 2026-05-20

Modified: 2026-05-20

Last harvest: 10.08.2026 23:15

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