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„Durchführung von zwei Tiefbohrungen zum Errichten einer geothermischen Dublette Premnitz“ – Teilvorhaben Erkundungsbohrung

Description: Der Energieversorger der Stadt - die Stadtwerke Premnitz GmbH – plant am Standort Friedrich-Engels-Straße / Fabrikenstraße auf betriebseigenem Gelände, Gemarkung Premnitz, Flur 001, Flurstück: 715 und 716, eine Geothermieanlage, bestehend aus einer Förder- und Injektionsbohrung (eine Dublette) zu errichten und zu betreiben. Zukünftig soll die Anlage auch in die Wärmeversorgung eingebunden werden. Die Stadtwerke Premnitz GmbH ist Inhaber der bergrechtlichen Erlaubnis „Geothermie Premnitz“ zur Aufsuchung von Erdwärme, Sole und Lithium zu gewerblichen Zwecken gemäß Bundesberggesetz. Der Fokus der Realisierung wird auf die Sandsteinpakete Aalen und Hettang gelegt. Welcher der beiden Speicher schlussendlich der ergiebigste ist, kann erst durch einen Leistungstest des entsprechenden Reservoirs bestätigt werden. Aus diesem Grund wird die erste Bohrung Gt Premnitz 1 (Gt Pn 1) als seigere Explorationsbohrung am Standort abgeteuft. Aufgrund der Komplexität des Vorhabens und der planmäßigen späteren Nutzung der Erkundungsbohrung während der Gewinnungsphase beantragte der Vorhabenträger allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls nach § 7 UVPG. Dies wird aufgrund ausstehender vertiefender Informationen zum Vorhaben zurückgewiesen. Stattdessen wird eine standortbezogene Vorprüfung für die Erkundungsbohrung durchgeführt, da hierzu die Antragsunterlage ausreichend ist. Die standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls zur Feststellung, ob die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) gemäß § 7 Absatz 2 UVPG iVm § 1 Absatz 10 lit. b) UVP-V Bergbau besteht, wurde durch das zuständige LBGR unter Berücksichtigung der Kriterien Nummer 2.3 nach Anlage 3 in der ersten Stufe durchgeführt und dokumentiert. Es war festzustellen, ob bei dem geplanten bergrechtlichen Vorhaben: „Durchführung von zwei Tiefbohrungen zum Errichten einer geothermischen Dublette“ - hier das Teilvorhaben Erkundungsbohrung zum Aufsuchen von Bodenschätzen, besondere örtliche Gegebenheiten gemäß den in Anlage 3 Nummer 2.3 aufgeführten Schutzkriterien vorliegen. Im Ergebnis konnte festgestellt werden, dass keine besonderen örtlichen Gegebenheiten vorliegen. Die Prüfung auf zweiter Stufe gemäß UVPG § 7 Absatz 2 Satz 5 entfällt damit.

Types:
Uvp

Tags: Aal ? Lithium ? Bodenschätze ? Bundesberggesetz ? Geothermie ? Umweltverträglichkeitsprüfung ? Wärmeversorgung ? Bergbau ? Probebohrung ? Kommunale Versorgungswirtschaft ? Tiefbohrung ? Stadt ?

Region: Premnitz

Bounding boxes: 12.29026794433594° .. 12.393951416015627° x 52.503114183643945° .. 52.55652479874057°

License: Alle Rechte vorbehalten

Language: Deutsch

Organisations

Issued: 2026-04-07

Modified: 2026-04-07

Last harvest: 11.05.2026 23:13

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