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095.Ä0.00/25 wesentliche Änderung einer Biogasanlage in 16909 Wittstock OT Dossow

Description: Die Firma Fortwengel Landwirtschaft GmbH & Co. KG, Dossower Bahnhofstraße 5 a in 16909 Wittstock, OT Dossow, beantragt die Genehmigung nach § 16 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG), auf dem Grundstück Bahnhofstraße 5 a in 16909 Wittstock in der Gemarkung Dossow, Flur 1, Flurstücke 488, 495, 496, 498 und 499 eine Biogasanlage wesentlich zu ändern. Mit dem eingereichten Antrag auf wesentliche Änderung der bestehenden Biogasanlage in Wittstock OT Dossow soll die Anlage wie folgt erweitert werden: - Austausch des derzeit vorhandenen BHKW durch ein leistungsstärkeres BHKW mit SCRKatalysator. Die Feuerungswärmeleistung erhöht sich somit von derzeit 1.250 KW auf zukünftig 1.889 KW. Der Austausch betrifft ausschließlich den Motor. Dieser wird in den im Bestand vorhandenen BHKW-Container installiert. - Einhausung der Wärmeverteilung und des AdBlue-Tanks. - Errichtung (erstmalig) eines Betriebsbereiches - relevante Stoffmengenerhöhung der Biogaslagermenge. Die jährliche Biogasproduktion beträgt weiterhin unverändert maximal 2.300.000 Nm³. Die Biogasanlage unterliegt aufgrund der Kapazität der Biogasspeicherung, Klarstellung im Kap. 4.1.1 der Antragsunterlagen, der Störfallverordnung (12. BImSchV). Die Menge an brennbaren Gasen innerhalb der Anlage entspricht bei einer angenommenen Dichte von 1,3 kg/m³ einem Gewicht von 10.115 kg und ist damit störfallrelevant. Ein Störfallkonzept wurde erstmals eingereicht. Es handelt sich dabei um eine Anlage der Nummer 8.6.3.2 V des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) sowie um die Änderung eines Vorhabens nach Nummer 8.4.2.2 S der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Nach § 9 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 UVPG war für das beantragte Vorhaben eine standortbezogene Vorprüfung durchzuführen. Die Feststellung erfolgte nach Beginn des Genehmigungsverfahrens auf der Grundlage der vom Vorhabensträger vorgelegten Unterlagen sowie eigener Informationen. Im Ergebnis dieser Vorprüfung wurde festgestellt, dass für das oben genannte Vorhaben keine UVP-Pflicht besteht. Diese Feststellung beruht im Wesentlichen auf folgenden Kriterien: Die standortbezogene Vorprüfung wurde als überschlägige Prüfung durchgeführt. In der ersten Stufe wurde geprüft, ob bei dem Vorhaben besondere örtliche Gegebenheiten gemäß den in Anlage 3 Nummer 2.3 zum UVPG aufgeführten Schutzkriterien vorliegen. Da die Prüfung in der ersten Stufe ergab, dass mit dem FFH-Gebiet DE 2941-303 „Dosse“ besondere örtliche Gegebenheiten vorliegen, hat die Behörde in der zweiten Stufe unter Berücksichtigung der in Anlage 3 aufgeführten Kriterien geprüft, ob das Vorhaben erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben kann, die die besondere Empfindlichkeit oder die Schutzziele des Gebietes betreffen und nach § 25 Absatz 2 UVPG bei der Zulassungsentscheidung zu berücksichtigen wären. Von der Erweiterung der Biogasanlage sind keine Auswirkungen auf das vorhandene FFH-Gebiet zu erwarten, da der Abstand von 750 m als ausreichend angesehen wird und somit weder ein anlagenbezogener Nährstoffeintrag erfolgt noch eine Störung der geschützten Fauna durch Fahrzeugbewegungen zu erwarten ist. Die ausführliche Darstellung der Antragstellerin im Kapitel 4 und 14 der Antragsunterlagen ist Bestandteil dieses Prüfergebnisses.

Types:
Uvp

Origins: /Land/Brandenburg/MLEUV /Land/Brandenburg/UVP-Portal /Land/UVP-Verbund

Tags: Biogasanlage ? Bundesimmissionsschutzgesetz ? Umweltauswirkung ? Umweltverträglichkeitsprüfung ? UVP-Gesetz ? Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen ? Landzunge ? Störfall-Verordnung ? FFH-Gebiet ? Genehmigungsverfahren ? Kapselung ? Nährstoffeintrag ? Biogaserzeugung ? Fauna ? Landwirtschaft ? Motor ? Schutzziel ?

Region: Dossow

Bounding boxes: 12.510376257652098° .. 12.52784732336045° x 53.11585735054026° .. 53.12263110288153°

License: all-rights-reserved

Language: Deutsch

Organisations

Issued: 2026-01-28

Modified: 2026-01-28

Time ranges: 2026-01-28 - 2026-01-28

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