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013.00.00/25 Errichtung und Betrieb einer Windenergieanlage in 19348 Pirow, Gemarkung Pirow (Repowering)

Description: Die Firma Windplan Pirow 2 GmbH & Co. KG, Bahnstraße 7 in 19348 Pirow beantragt die Genehmigung nach § 16b des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BlmSchG), auf dem Grundstück in der Gemarkung Pirow, Flur 2, Flurstück 66 eine Windenergieanlage vom Typ Enercon E82 zurückzubauen und eine Windenergieanlage vom Typ Vestas V172 zu errichten und zu betreiben. Es handelt sich dabei um eine Anlage nach der Nummer 1.6.2 V des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) sowie um die Änderung eines Vorhabens nach Nummer 1.6.1 X der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Nach § 9 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 UVPG war für das beantragte Vorhaben eine allgemeine Vorprüfung durchzuführen. Die Feststellung erfolgte nach Beginn des Genehmigungsverfahrens auf der Grundlage der vom Vorhabensträger vorgelegten Unterlagen sowie eigener Informationen. Im Ergebnis dieser Vorprüfung wurde festgestellt, dass für das oben genannte Vorhaben keine UVP-Pflicht besteht. Diese Feststellung beruht im Wesentlichen auf folgenden Kriterien: Im Ergebnis lässt das Vorhaben nach vorliegenden Kenntnissen über die örtlichen Gegebenheiten, unter Berücksichtigung der vorhandenen Untersuchungsergebnisse und des gewählten Standortes sowie der vorgesehenen Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen auf die im Beurteilungsgebiet vorhandenen Schutzgüter erwarten, die nach § 25 Absatz 2 UVPG bei der Zulassungsentscheidung zu berücksichtigen wären. Beeinträchtigungen der Schutzgüter Flora, Boden und Wasser sind durch Vermeidungsmaßnahmen als nicht erheblich einzustufen. Beeinträchtigungen des Schutzgutes Fauna werden durch Abschaltzeiten sowie Bauzeitenregelungen vermieden. Eine erhebliche Beeinträchtigung des Schutzgutes Landschaft und Landschaftsbild und von Erholungsräumen ist durch das Repowering einer Anlage und durch die Lage innerhalb eines bestehenden Windparks nicht erkennbar. Aufgrund der Einhaltung der gültigen Immissionsrichtwerte und durch Abschaltkonzepte sind keine Gefährdungen, erhebliche Benachteiligungen oder erhebliche Belästigungen durch Lärm oder Schattenwurf zu erwarten. Im Ergebnis der überschlägigen Vorprüfung ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung daher nicht erforderlich.

Types:
Uvp

Origins: /Land/Brandenburg/MLEUV /Land/Brandenburg/UVP-Portal /Land/UVP-Verbund

Tags: Bundesimmissionsschutzgesetz ? Umweltverträglichkeitsprüfung ? UVP-Gesetz ? Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen ? Schattenwurf ? Repowering ? Windkraftanlage ? Windpark ? Bodenbelastung ? Erholungsgebiet ? Genehmigungsverfahren ? Immissionsrichtwert ? Fauna ? Flora ? Landschaft ?

Region: Pirow

Bounding boxes: 11.863689422607424° .. 11.922569274902346° x 53.21532421555004° .. 53.24774698499536°

License: all-rights-reserved

Language: Deutsch

Organisations

Issued: 2025-09-24

Modified: 2025-09-24

Time ranges: 2025-09-24 - 2025-09-24

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