Description: Im Flurneuordnungsverfahren Nusplingen (Galgenwiesen) ist eine Änderung des genehmigten Wege- und Gewässerplans nach § 41 FlurbG zur Grundstückserschließung und Anpassung der Ausgleichsmaßnahmen notwendig geworden. Die Vorprüfung nach § 9 in Verbindung mit § 7 über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) hat ergeben, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung hier nicht erforderlich ist. Durch die Planänderung sind keine erheblichen Beeinträchtigungen der relevanten Schutzgüter zu erwarten.
Uvp
Tags: Flurbereinigung ? Flurbereinigungsgesetz ? Umweltverträglichkeitsprüfung ? Wege- und Gewässerplan ?
Bounding boxes: 8.874034881591799° .. 8.906993865966799° x 48.10223879531167° .. 48.11874373795227°
License: Alle Rechte vorbehalten
Language: Deutsch
Issued: 2025-12-12
Modified: 2025-12-12
Öffentliche Bekanntmachung vom 26.08.24 Nicht-Bestehen der UVP-Pflicht
https://www.uvp-verbund.de/documents-ige-ng/igc_bw/26d81127-7e23-42df-aa87-fba4a7a77295/%C3%96ffentliche%20Bekanntmachung%20vom%2026.08.24%20Nicht-Bestehen%20der%20UVP-Pflicht.pdf (PDF)Accessed 1 times.