Description: Für die zweckmäßige Neugestaltung des Flurneuordnungsgebietes ist eine Änderung (Änderung Nr. 7) des Planes nach §41 FlurbG erforderlich geworden. Das Landratsamt Ostalbkreis – untere Flurbereinigungsbehörde – hat den Bau der gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen durch Änderung Nr. 7 zum Plan nach § 41 FlurbG in der Flurbereinigung Aalen-Beuren für zulässig erklärt. Die Vorprüfung nach § 9 in Verbindung mit § 7 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) hat ergeben, dass die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung hier nicht erforderlich ist. Durch die geänderten Maßnahmen kommt es zu keiner erheblichen oder nachhaltigen schädlichen Auswirkung umweltrelevanter Schutzgüter. Denkmäler, Kultursachgüter, Schutzgebiete, gesetzlich geschütze Biotope. Geschützte Tierarten sind von den in Ausmaß, Komplexität und Schwere als nur relativ gering einzuschätzenden wenigen Eingriffen nicht betroffen. Die Öffentlichkeit wird hiervon gemäß § 5 Absatz 2 UVPG unterrichtet. Diese Feststellung ist nicht selbstständig anfechtbar.
Uvp
Origins: /Land/Baden-Württemberg/UVP-Portal /Land/UVP-Verbund
Tags: Flurbereinigung ? Biotop ? Umweltverträglichkeitsprüfung ? UVP-Gesetz ? Flurbereinigungsgesetz ? Geschützte Arten ? Schutzgebiet ?
Region: Neuer Raumbezug
Bounding boxes: 10.22930145263672° .. 10.26878356933594° x 48.81282681399091° .. 48.83192737735834°
License: all-rights-reserved
Language: Deutsch
Issued: 2025-12-19
Modified: 2025-12-19
Time ranges: 2025-12-19 - 2025-12-19
öff. Bek. UVP Nichtbestehen
https://www.uvp-verbund.de/documents-ige-ng/igc_bw/2d92c952-7a58-411b-966b-2d7a65e715ff/%C3%B6ff.%20Bek.%20UVP%20Nichtbestehen.pdf (PDF)Accessed 1 times.