Description: Die Green Wind Energy GmbH, Wintersteinstraße 22, 10587 Berlin beantragte am 20.06.2025 die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von zwei Windenergieanlagen (WEA) des Typs Nordex N163/6.X mit einer Nennleistung von je 7,0 MW in Freudenstadt-Igelsberg. Die WEA weisen jeweils eine Nabenhöhe von 164 m, einen Rotordurchmesser von 163 m und eine Gesamthöhe von 245,5 m auf. Die Inbetriebnahme der Anlagen ist für das zweite Quartal 2028 vorgesehen. Die zwei WEA sollen auf den Grundstücken in Freudenstadt, Gemarkung Igelsberg, Gewann „Hilpertsberg“, Flst. Nrn. 328/4 und 328/5 errichtet werden. Die Standorte der geplanten zwei WEA befinden sich unmittelbar angrenzend an die immissionsschutzrechtlich genehmigten Windparks „Seewald“ (bestehend aus acht WEA) und "Trischelwald" (bestehend aus vier WEA) und bilden mit diesen zusammen eine Windfarm mit insgesamt 14 WEA im Sinne von § 10 Abs. 4 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Für die Errichtung und den Betrieb der WEA ist daher gem. § 10 Abs. 2, § 11 Abs. 1, 2 und 3 und § 7 Abs. 1 UVPG i. V. m. Ziffer 1.6.2 der Anlage 1 zum UVPG eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls durchzuführen. Da es sich vorliegend um Waldstandorte handelt, ist zur Realisierung des Vorhabens die Rodung von Wald zum Zwecke der Umwandlung in eine andere Nutzungsart erforderlich. Angesichts der Kumulation mit den angrenzenden Windparks „Seewald“ und „Trischelwald“ gem. § 10 Abs. 4 UVPG und der gemeinsamen Waldumwandlungsfläche von mehr als 10 ha ergibt sich eine UVP-Pflicht gem. § 10 Abs. 1, § 11 Abs. 1, 2 und 3 und § 6 UVPG i. V. m. Ziffer 17.2.1 der Anlage 1 zum UVPG. Die Standorte der geplanten zwei WEA befinden sich innerhalb eines „Vorranggebiets für Standorte regionalbedeutsamer Windkraftanlagen“ (WF1) des Teilregionalplans Windenergie des Regionalverbands Nordschwarzwald. Der Teilregionalplan Windenergie des Regionalverbands Nordschwarzwald ist am 01.07.2026 in Kraft getreten. Bei dem vorgenannten „Vorranggebiet für Standorte regionalbedeutsamer Windkraftanlagen“ handelt es sich um ein Windenergiegebiet i. S. v. § 2 Nr. 1 a) WindBG. Nachdem bei der Ausweisung des Windenergiegebiets eine Umweltprüfung nach § 8 ROG durchgeführt wurde, das Windenergiegebiet nicht in einem Natura-2000 Gebiet, einem Naturschutzgebiet oder einem Nationalpark liegt und die Antragstellung bereits am 20.06.2025 erfolgt ist, ist § 6 Abs. 1 WindBG anwendbar. Ferner wurde der Nachweis geführt, dass das Grundstück, auf dem die WEA errichtet werden sollen, für deren Errichtung und den Betrieb vertraglich gesichert ist. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist demnach, ebenso wie eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls, gemäß § 6 Abs. 1 WindBG nicht durchzuführen.
Uvp
Tags: Nordschwarzwald ? Entwaldung ? Rodung ? Berlin ? Raumordnungsgesetz ? UVP-Gesetz ? Windenergie ? Immissionsschutzrechtliche Genehmigung ? Umweltverträglichkeitsprüfung ? Windkraftanlage ? Windpark ? Nationalpark ? Naturschutzgebiet ? Vorranggebiet ? Umweltprüfung ? Natura-2000-Gebiet ?
Region: Neuer Raumbezug
Bounding boxes: 8.422393798828127° .. 8.457241058349611° x 48.54493839123094° .. 48.562152740393635°
License: Alle Rechte vorbehalten
Language: Deutsch
Issued: 2026-07-08
Modified: 2026-07-08
Last harvest: 27.07.2026 00:02
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