API src

Zweite immissionsschutzrechtliche Teilgenehmigung für den Betrieb der Gasverdichterstation Nordschwarzwaldleitung, Rheinstetten

Description: Die terranets bw GmbH, Am Wallgraben 135, 70565 Stuttgart beantragt die Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Teilgenehmigung für den Betrieb einer Gasverdichterstation an der Nordschwarzwaldleitung mit den dazugehörigen Nebenanlagen (2. Teilgenehmigung). Die erste Teilgenehmigung für die Errichtung und den Probebetrieb wurde am 06.08.2021 positiv beschieden. Die vorliegende 2. Teilgenehmigung umfasst die Betriebsaktivitäten nach dem Probebetrieb inklusive der Abnahmemessungen. Im Rahmen des Baus und des Probebetriebs konnten zudem noch herstellerspezifische Detailangaben ergänzt werden. Die in der 1. Teilgenehmigung beantragten Feuerungswärmeleistung von 54 MW der Verdichtereinheiten, wurden im Rahmen des zweiten Teilgenehmigungsverfahrens gemäß der Herstellerangaben konkretisiert. Daher beträgt die Gesamtfeuerungswärmeleistung nun 58 MW. Der für das Vorhaben vorgesehene Standort liegt im östlichen Randbereich des Hardtwalds am Verkehrsknoten L 566/ B 3, südlich der L 566 und westlich der BAB A 5 (Gemeinde Rheinstetten, Gemarkung 3551 Mörsch, Flurstück 3819). Die Errichtung und der Betrieb der Verdichterstation Nordschwarzwaldleitung (VDS NOS) sichert den steigenden Bedarf der Gastransportleitung ab. Das Vorhaben bedarf einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung nach den §§ 4, 6, 10 und 8 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in Verbindung mit den §§ 1 und 2 der 4. Verordnung zur Durchführung des BImSchG (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen - 4. BImSchV) sowie der Nummer 1.4.1.1 des Anhangs 1 der 4. BImSchV. Bei der Anlage handelt es sich um eine Anlage gemäß Artikel 10 der Richtlinie 2010/75/EU. Es handelt sich um ein Vorhaben nach Ziffer 1.4.1.2 der Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG), für welches eine Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls durchzuführen ist (§ 7 Abs. 1 UVPG). Im vorliegenden Fall entfällt die Pflicht zur UVP-Vorprüfung, denn die Antragstellerin hat gemäß § 7 Abs. 3 UVPG die Durchführung einer freiwilligen UVP beantragt. Der Antrag wurde seitens des Regierungspräsidiums Freiburg positiv beschieden, das Entfallen der Vorprüfung wurde, insbesondere aufgrund der Lage des Vorhabens im FFH-Gebiet, als zweckmäßig erachtet. Für das beantragte Vorhaben besteht nach § 7 Abs. 1 Satz 2 UVPG somit die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Die Umweltverträglichkeitsprüfung ist nach § 1 Abs. 2 der 9. BImSchV unselbstständiger Teil des Genehmigungsverfahrens nach dem Bundes Immissionsschutzgesetz und wurde in das erste Teilgenehmigungsverfahren integriert. Dort wurden sämtliche relevante Auswirkungen des Vorhabens im Sinne des UVPG untersucht und es wurden im Verfahren zur 2. Teilgenehmigung keine nachträglichen Änderungen vorgenommen, die zu zusätzlichen oder anderen erheblichen Auswirkungen auf die relevanten Schutzgüter führen Durch die Inbetriebnahme der Anlage im Dauerbetrieb ergeben sich im Vergleich zur 1. Teilgenehmigung keine Änderungen, die zusätzliche, erhebliche oder andere erheblichen Auswirkungen auf die relevanten Schutzgüter haben. Die 1. Teilgenehmigung vom 06.08.2021 inkl. der Antragsunterlagen gelten unverändert fort und sind somit Bestandteil beider Teilgenehmigungen als Gesamtgenehmigung.

Types:
Uvp

Tags: Freiburg ? Stuttgart ? Bundesimmissionsschutzgesetz ? Umweltverträglichkeitsprüfung ? UVP-Gesetz ? Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen ? Immissionsschutzgesetz ? Immissionsschutzrechtliche Genehmigung ? FFH-Gebiet ? Industrieemissionsrichtlinie ? Genehmigungsverfahren ?

Region: Rheinstetten

Bounding boxes: 8.3412° .. 8.3748° x 48.9356° .. 48.9586° 8.3° .. 8.3° x 48.96667° .. 48.96667°

License: Alle Rechte vorbehalten

Language: Deutsch

Organisations

Issued: 2026-04-24

Modified: 2026-04-24

Last harvest: 07.05.2026 23:09

Resources

Status

Quality score

Accessed 1 times.