Description: Das Regierungspräsidium Karlsruhe hat mit Planfeststellungsbeschluss vom 29.08.2025 den Einbau einer Trennwandkonstruktion zum Fledermausschutz in und vor die Bestandstunnel Forst und Hirsau zusammen mit den zugehörigen Maßnahmen insbesondere des Brandschutzes und des Artenschutzes zugelassen. Gegenstand der nunmehr beantragten 1. Planänderung ist die Aufnahme des Betrie-bes im Dezember 2025 (Probefahrten) bzw. im Januar 2026 (Teilinbetriebnahme). Da-bei geht es im Wesentlichen um Folgendes: Um Tötungen und Störungen der in den Tunneln überwinternden Fledermäuse zu vermeiden bzw. zu minimieren, hat der Vorhabenträger in seinen Planfeststellungsunterlagen die Inbetriebnahme der Bahnstrecke auf den Zeitraum zwischen 01.05. und 30.09. eines Jahres begrenzt (Maßnahmenblatt VsaP8 des Landschaftspflegerischen Begleitplans). Nun möchte der Vorhabenträger abweichend von dieser Begrenzung den Betrieb Ende Dezember 2025 (Probefahrten) bzw. Ende Januar 2026 (Teilinbetriebnahme) aufnehmen.
Uvp
Origins: /Land/Baden-Württemberg/UVP-Portal /Land/UVP-Verbund
Tags: Karlsruhe ? Fledermaus ? Schienenweg ? Umweltverträglichkeitsprüfung ? Brandschutz ? Landschaftspflegerischer Begleitplan ? Fledermausschutz ? Artenschutz ? Forst ?
Region: Weil der Stadt
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License: all-rights-reserved
Language: Deutsch
Issued: 2025-11-10
Modified: 2025-11-10
Time ranges: 2025-11-10 - 2025-11-10
Screeningentscheidung
https://www.uvp-verbund.de/documents-ige-ng/igc_bw/5c230670-0e11-4a6b-8d06-2cfc0b6829bc/Screeningentscheidung.pdf (PDF)Accessed 1 times.