Description: Im Flurneuordnungsverfahren Karlsbad-Mutschelbach (A8) ist eine unwesentliche Änderung des genehmigten Wege- und Gewässerplans nach § 41 FlurbG erforderlich geworden. Dies beinhaltet die Verschiebung einer Erholungsmaßnahme an einen zentraleren, besser geeigneten Ort. Die Vorprüfung nach § 9 in Verbindung mit § 7 über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) hat ergeben, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung hier nicht erforderlich ist. Durch die Planänderung sind keine erheblichen Beeinträchtigungen der relevanten Schutzgüter zu erwarten.
Uvp
Tags: Flurbereinigung ? Flurbereinigungsgesetz ? Umweltverträglichkeitsprüfung ? Wege- und Gewässerplan ?
Region: Karlsbad
Bounding boxes: 8.51895332336426° .. 8.546590805053713° x 48.929040953060365° .. 48.946631589503035°
License: Alle Rechte vorbehalten
Language: Deutsch
Issued: 2026-06-25
Modified: 2026-06-25
Last harvest: 26.06.2026 05:42
Landespflege_Nichtbestehen_UVP-Pflicht_gez
https://www.uvp-verbund.de/documents-ige-ng/igc_bw/8a1bbe89-b18a-4c73-ad6b-ad4c2c1dedd0/Landespflege_Nichtbestehen_UVP-Pflicht_gez.pdf (PDF) ✓Accessed 1 times.