Description: Die Kiesbaggerei Weimar GmbH & Co. KG beantragt die Verlängerung der Umsetzungsfrist für den Kiesnassabbau in Ostrach-Jettkofen um weitere drei Jahre. Zur Frage, ob diesbezüglich eine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich wird, wurde eine allgemeine Vorprüfung durchgeführt. Die Erheblichkeit von nachteiligen Auswirkungen auf die Umwelt wurde unter Berücksichtigung von Art und Ausmaß, etwaigem grenzüberschreitenden Charakter, Schwere und Komplexität, Wahrscheinlichkeit, Dauer und Häufigkeit und Reversibilität geprüft. Die durch den Kiesabbau betroffenen Schutzgüter wie vor allem Boden, Artenschutz und Mensch sind nur vorübergehend beansprucht. Mit weiterer Umsetzung der definierten und der Abbautätigkeit zugrunde gelegten Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen sind jedoch keine erheblichen Auswirkungen auf die Schutzgüter gegeben bzw. weiter zu erwarten. Die überschlägige Prüfung unter Berücksichtigung der in der Anlage 3 zum UVPG aufgeführten Kriterien ergibt, dass durch die Verlängerung der Genehmigung keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Das Vorhaben unterliegt daher keiner UVP-Pflicht. Diese Feststellung ist gemäß § 11 Abs. 2 UVwG bekannt zu geben. Die Feststellung ist nicht selbständig anfechtbar (§ 11 Abs. 3 UVwG).
Uvp
Origins: /Land/Baden-Württemberg/UVP-Portal /Land/UVP-Verbund
Tags: Weimar ? Anlagengenehmigung ? Umweltauswirkung ? Umweltverträglichkeitsprüfung ? Kiesabbau ? Artenschutz ?
Region: Ostrach
Bounding boxes: 9.351498049349035° .. 9.371066936433996° x 47.96743753204478° .. 47.97845476155075°
License: all-rights-reserved
Language: Deutsch
Issued: 2025-12-22
Modified: 2025-12-22
Time ranges: 2025-12-22 - 2025-12-22
2025.12.22_Bekanntgabe_Ergebnis_der_allgemeinen_Vorprüfung_zum_Kiesabbau_Jettkofen
https://www.uvp-verbund.de/documents-ige-ng/igc_bw/a1b84eae-53b8-4b3c-99e0-eb00a53af68a/2025.12.22_Bekanntgabe_Ergebnis_der_allgemeinen_Vorpr%C3%BCfung_zum_Kiesabbau_Jettkofen.pdf (PDF)Accessed 1 times.