Description: Die Firma BioEnergie Kostanzer GmbH & Co. KG betreibt auf den landwirtschaftlich genutzten Flurstücken 2313/3 und 2313/4 in 72406 Bisingen eine Biogasanlage. Mit Antrag vom 12.04.2024 beantragte die Firma BioEnergie Kostanzer GmbH & Co. KG, Enzenberghof 1, 72406 Bisingen die Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Änderungsgenehmigung für die Erweiterung der Biogasanlage um eine Biogasaufbereitungsanlage mit CO2 Nachbehandlung, Havariebecken, Abdeckungen bestehender Behälter sowie den Zubau eines Fermenters 2 und Gärrestelagers 1. Die Inputstoffe und die Gaserzeugung werden dabei erhöht. Das Vorhabengrundstück liegt im Außenbereich auf Gemarkung Bisingen. Die geplante Erweiterung der bestehenden Biogasanlage soll auf dem gleichen Flurstück, auf den anschließenden Grundstücken des Bauherrn und zur Hofstelle in Bisingen, stattfinden. Das Gelände der vorhandenen Biogasanlage und der Hofstelle wird über die angrenzenden gemeindlichen Straßen und Wege, im weiteren Verlauf durch die Kreisstraße K7112 zwischen Bisingen und Bisingen-Zimmern erschlossen. Der bestehende landwirtschaftliche Betrieb mit ca. 300 Großvieheinheiten und der Biogasanlage befindet sich etwa 340 m zum Ortsrand Bisingen in westlicher Richtung. Der Anlagenstandort wird nördlich durch eine Hecken- und Baumreihe, östlich und südlich durch die landwirtschaftliche Hofstelle und westlich durch einen Gemeindeweg begrenzt. Der Mindestabstand zu Wohnnutzungen im Außenbereich beträgt ca. 340 m in westlicher und nordwestlicher Richtung. Der Mindestabstand zur geschlossenen Wohnbebauung beträgt ca. 440 m in westliche Richtung. Beantragt wurden laut Antragsunterlagen folgende Änderungen: - Ein Großteil des Biogases soll für die Aufbereitung zu Erdgas verwendet werden, welches in das Erdgasnetz eingespeist werden soll. - Die Laufzeiten des BHKWs werden sich zwecks geringerer Gaszuordnung verkürzen. - Die Input- und Gaserzeugungsmenge ändert sich. - Mehr Gärraum und Gärrestevolumen werden benötigt. Daher sollen ein neuer Fermenter sowie ein neues Gärrestelager errichtet werden. - Die Gasspeicherabdeckungen der bestehenden Behälter werden auf das zwei-schalige Tragluftdachsystem umgerüstet. - Die Inputstoffe sollen sich von 8.598 t/a auf 20.398 t/a erhöhen. - Es sollen nun 1.533.000 Nm³ Rohbiogas / Jahr bzw. 250 Nm³ Rohbiogas / h aufbereitet werden. Insgesamt sollen 2.288.711 Nm³ Rohbiogas im Jahr erzeugt werden. 4.192 m³ entzündbare Gase sollen gelagert werden. Für die Errichtung der dazu notwendigen baulichen Anlagen wurde ebenfalls eine Baugenehmigung beantragt, die mit der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung konzentriert erteilt werden soll. Bauliche Maßnahmen sind dabei folgende: - Die Gasaufbereitungsanlage besteht aus einem vorgefertigten Container aus Stahltrapezblech – 1 Container mit 12,2 m x 2,4 m x 2,9 m mit Bodenplatte 13 m x 6 m - Bodenplatte für die CO2 Abgasnachbehandlung: 8 m x 2,6 m - Vorgrube – Durchmesser 8 x 4 m - Der Erdwall für das Havariebecken beansprucht eine Fläche von 290 m² - Pumpenschacht 1 - Errichtung Fermenter 2 – Durchmesser 19 x 6 m mit Feststoffeintragung und gasdichter Abdeckung (zweischalig) - Errichtung Gärrestelager 2 – Durchmesser 24 x 8 m mit gasdichter Abdeckung (zweischalig) - Pumpenschacht 2 - Pumpenschacht 3 - Zwischenraum 1 - Emissionsminderung durch Emissionsdach für das Lager 1 Der Vorhabenträger reichte ebenfalls Unterlagen im Sinne des § 7 Abs. 4 UVPG ein, aus denen sich Angaben zu den Merkmalen des Vorhabens und des Standorts sowie den möglichen erheblichen Umweltauswirkungen des Vorhabens ergeben. Bei dem Vorhaben handelt es sich um die Errichtung und den Betrieb einer Anlage zur Erzeugung von Biogas mit einer Produktionskapazität von 1,2 Mio. bis weniger als 2 Mio. Normkubikmetern Rohgas je Jahr. Nach § 9 Abs. 4 i. V. m. § 7 Abs. 2 UVPG i. V. m. Ziff. 1.11.2.2 der Anlage 1 zum UVPG ist bei dem geplanten Änderungsvorhaben eine standortbezogene Vorprüfung durch-zuführen. Bei dem Vorhaben handelt es sich zudem um die Errichtung und den Betrieb einer Anlage zur biologischen Behandlung von nicht gefährlichen Abfällen mit einer Durchsatzkapazität an Einsatzstoffen von 50 t oder mehr je Tag. Nach § 9 Abs. 4 i. V. m. § 7 Abs. 1 UVPG i. V. m. Ziff. 8.4.1.1 der Anlage 1 zum UVPG ist bei dem geplanten Änderungsvorhaben eine allgemeine Vorprüfung durchzuführen.
Uvp
Origin: /Land/Baden-Württemberg/UVP-Portal
Tags: Biogas ? Erdgas ? Baugenehmigung ? Biogasanlage ? Umweltauswirkung ? Umweltverträglichkeitsprüfung ? Wohngebäude ? Bioenergie ? Gasnetz ? Abgasnachbehandlung ? Bioreaktor ? Gefährlicher Abfall ? Immissionsschutzrechtliche Genehmigung ? Landwirtschaftlicher Betrieb ? Öffentliches Unternehmen ? Transportbehälter ? CO2-Minderung ? Emissionsminderung ? Bauliche Anlage ? Biogaserzeugung ? Großvieheinheit ? Biogasaufbereitung ? Gaserzeugung ?
Region: Enzberghof
Bounding boxes: 8.9332313° .. 8.9369094° x 48.3128885° .. 48.3149069°
License: all-rights-reserved
Language: Deutsch
Issued: 2025-04-05
Modified: 2025-04-05
Time ranges: 2025-04-05 - 2025-04-05
Öffentliche Bekanntgabe - allgemeine Vorprüfung Kostanzer Bisingen
https://www.uvp-verbund.de/documents-ige-ng/igc_bw/af7915f6-864f-46e2-8238-990a444da2fe/%C3%96ffentliche%20Bekanntgabe%20-%20allgemeine%20Vorpr%C3%BCfung%20Kostanzer%20Bisingen.pdf (PDF)Accessed 1 times.