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Albert Handtmann Metallgusswerk GmbH, Bekanntgabe der Feststellung nach § 5 Absatz 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)

Description: Die Albert Handtmann Metallgusswerk GmbH & Co. KG – im Folgenden „Betreiberin“ ge-nannt – betreibt in der Arthur-Handtmann-Straße 25-31, 88400 Biberach eine immissions-schutzrechtlich genehmigungsbedürftige Gießerei für Nichteisenmetalle mit einer Verarbei-tungskapazität an Flüssigmetall von [… ] 20 Tonnen oder mehr je Tag (§ 1 Absatz 1 in Verbindung mit Anhang 1 Nrn. 3.8.1 der 4. BImSchV). Mit Unterlagen vom 30.06.2025 hat die Antragstellerin die Genehmigung zur Errichtung und Betrieb einer Anlage zur Oberflächenbehandlung mit einem Volumen der Wirkbäder von 1 Kubikmeter bis weniger als 30 Kubikmeter bei der Behandlung von Metalloberflächen durch Beizen oder Brennen unter Verwendung von Fluss- oder Salpetersäure (§ 1 Absatz 1 in Verbindung mit Anhang 1 Nummer 3.10.2 der 4. BImSchV) beantragt. Für dieses Neuvorhaben ist nach § 7 Absatz 1 und Nummern 3.9.2 der Anlage 1 des Ge-setzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls („S“) durchzuführen.

Types:
Uvp

Origins: /Land/Baden-Württemberg/UVP-Portal /Land/UVP-Verbund

Tags: Anlagengenehmigung ? Beizmittel ? Metallgießerei ? Nichteisenmetall ? Salpetersäure ? Umweltverträglichkeitsprüfung ? UVP-Gesetz ? Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen ? Oberflächenbehandlung ?

Region: Arthur-Handtmann-Straße

Bounding boxes: 9.8036326° .. 9.8039861° x 48.0862737° .. 48.0867902°

License: all-rights-reserved

Language: Deutsch

Organisations

Issued: 2025-10-07

Modified: 2025-10-07

Time ranges: 2025-10-07 - 2025-10-07

Status

Quality score

Accessed 1 times.