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Bauleitplanung: Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft Neuenstadt/ Hardthausen/ Langenbrettach

Description: Grundstücke/Bebauungspläne: Gemeinde Hardthausen am Kocher Zum Inhalt springen (Enter drücken), Zum Kontakt, Suchfeld fokusieren, Zur Inhaltsübersicht, , Diese Website benötigt einen Cookie zur Darstellung externer Inhalte Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir einwilligungspflichtige externe Dienste und geben dadurch Ihre personenbezogenen Daten an Dritte weiter. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen. VerweigernMehr ImpressumDatenschutzBarrierefreiheit Cookie-Banner Navigation einblenden Essentiell checkedOnline-Formulare Essentiell Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen. Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. 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Den Lageplan zum Bauplatz Flst. Nr. 3041 mit 526 m² finden Sie nachstehend zum Download. Der Quadratmeterpreis beträgt 180 Euro voll erschlossen. Die Gemeinde Hardthausen gewährt allerdings für den Bau von eigengenutztem Wohnraum auf von der Gemeinde Hardthausen gekauften Bauplätzen einmalig ein Baukindergeld. Für die Gewährung des Baukindergeldes gelten folgende Bedingungen: 1. Anspruchsberechtigt sind die Erwerber gemeindeeigener Grundstücke soweit zum Zeitpunkt des Kaufvertrages ein Kind unter 18 Jahren dem Haushalt angehört und mit in das zu errichtende Wohngebäude einziehen wird. Ungeborene Kinder werden bei der Berechnung der Kinderzahl berücksichtigt soweit bei Kaufvertragsabschluss ein Schwangerschaftsnachweis vorgelegt wird. 2. Das Baukindergeld beträgt 3.000 € pro anrechenbarem Kind. 3. Die Gewährung des Baukindergeldes erfolgt durch entsprechende Verminderung des Kaufpreises bei Abschluss des Kaufvertrags. 4. Bei Nichterfüllung der Bauverpflichtung und Eigennutzung des errichteten Wohnhauses ist das gewährte Baukindergeld zurück zu erstatten. Für die Vergabe des Bauplatzes hat der Gemeinderat eine Vergaberichtlinie beschlossen. Dabei sollen die Plätze nach folgendem Punktesystem vergeben werden: 1. Käufer ist/sind oder waren in Hardthausen wohnhaft: 20 Punkte 2. Käufer arbeitet/arbeiten in Hardthausen oder im GIK: 10 Punkte 3. Für ein Kind*: 10 Punkte Für zwei Kinder*: 20 Punkte Für drei und mehr Kinder*: 30 Punkte 4. Kein eigener Bauplatz vorhanden: 10 Punkte Dabei sind mehrere Käufer für einen Platz als Einheit zu sehen, sprich für Punkt 1 können max. 20 Punkte, für Punkt 2 maximal 10 Punkte angerechnet werden. Die oben genannten Kriterien müssen zum Zeitpunkt der Bewerbung erfüllt sein, damit die Punkte angerechnet werden können. Die Vergabe des Bauplatzes erfolgt nach der Höchstzahl der erreichten Punkte. Bei Punktgleichheit entscheidet das Los. Zieht ein Bewerber trotz Bauplatzzusage seine Bewerbung zurück, wird der Bewerber mit der nächst höchsten Punktzahl berücksichtigt. * Wann können die Punkte für Kinder angerechnet werden: Wenn bei den Bewerbern zum Zeitpunkt der Bewerbung ein Kind/Kinder unter 18 Jahren dem Haushalt angehört/angehören und dieses/diese mit in das zu errichtende Wohngebäude einzieht/einziehen. Ungeborene Kinder werden bei der Berechnung der Kinderzahl berücksichtigt soweit bei Bewerbung ein Schwangerschaftsnachweis vorgelegt wird. Um am Vergabeverfahren teilnehmen zu können, muss die Bewerbung schriftlich gegenüber der Gemeinde Hardthausen anhand eines Bewerbungsbogens bis spätestens 21.03.2025 erfolgen. Den Bewerbungsbogen finden Sie nachstehend zum Download. Bitte beachten Sie, dass verspätet eingegangene Bewerbungen nicht berücksichtigt werden können. Sollten Sie Interesse an diesem Bauplatz haben, schicken Sie den Bewerbungsbogen ausgefüllt und verbindlich unterschrieben an uns zurück. Der Bauplatzverkauf soll nach Abschluss des Vergabeverfahrens im April/Mai 2025 erfolgen, Zahlungsziel für den Bauplatzpreis ist in der Regel vier Wochen nach Kaufvertrag. Der Bauzwang beträgt fünf Jahre ab Kaufvertrag. Der Bebauungsplan „Ortsbauplan 12. Änderung“ ist ebenfalls zum Download eingestellt. Bei Fragen können Sie sich gerne an Hauptamtsleiterin Carolin Oberndörfer, Telefonnummer: 07139 4709-16 wenden. Anlagen Bewerbungsbogen (PDF-Dokument, 553,56 KB, 03.02.2025) Lageplan (PDF-Dokument, 223,84 KB, 03.02.2025) Textliche Festsetzungen Bebauungsplan "Ortsbauplan, 12. Änderung" (PDF-Dokument, 175,16 KB, 03.02.2025) Ortsbauplan 12. Änderung (PDF-Dokument, 510,68 KB, 03.02.2025) Öffentliche Auslegung des planfeststellungsersetzenden Bebauungsplanentwurfs und der örtlichen Bauvorschriften „Kreisverkehrsplatz (KVP) L 1088/ K 2012/ GIK“ Der Zweckverband Gewerbe- und Industriepark „Unteres Kochertal“ hat am 05.12.2024 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des planfeststellungsersetzenden Bebauungsplans „KVP L 1088 / K 2012 / GIK“ und den Entwurf der zusammen mit ihm aufgestellten örtlichen Bauvorschriften gebilligt und beschlossen, diesen nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Unterlagen finden Sie nachfolgend zum Download: Bekanntmachung (PDF-Dokument, 479,12 KB, 15.01.2025) Begründung (PDF-Dokument, 1,83 MB, 15.01.2025) Umweltbericht (PDF-Dokument, 617,65 KB, 15.01.2025) Zeichnerischer Teil (PDF-Dokument, 2,28 MB, 15.01.2025) Textteil (PDF-Dokument, 3,03 MB, 15.01.2025) Landschaftspflegerischer Begleitplan - Bericht (PDF-Dokument, 2,21 MB, 15.01.2025) Landschaftspflegerischer Begleitplan - Bestandsplan (PDF-Dokument, 869,99 KB, 15.01.2025) Landschaftspflegerischer Begleitplan - Maßnahmenplan 1 (PDF-Dokument, 980,35 KB, 15.01.2025) Landschaftspflegerischer Begleitplan - Maßnahmenplan 2 (PDF-Dokument, 1,20 MB, 15.01.2025) Fachbeitrag Artenschutz (PDF-Dokument, 1,90 MB, 15.01.2025) Bericht Verkehrsuntersuchung (PDF-Dokument, 4,26 MB, 15.01.2025) Geräuschkontingentierung (PDF-Dokument, 8,31 MB, 15.01.2025) Behandlung Anregungen frühzeitige Beteiligung (PDF-Dokument, 376,41 KB, 15.01.2025) Hinweis Auslegung DIN 45691 und DIN 18915 (PDF-Dokument, 48,01 KB, 15.01.2025) Umweltbezogene Stellungnahmen (PDF-Dokument, 422,96 KB, 15.01.2025) Bebauungsplanverfahren und örtliche Bauvorschriften „GIK-Erweiterung – 2. BA“ in Neuenstadt a. K. Das Plangebiet befindet sich rund 2 km östlich des Stadtkerns von Neuenstadt a. K., im Anschluss an den bestehenden Gewerbe- und Industriepark GIK. Aufstellungsbeschluss Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Gewerbe- und Industriepark „Unteres Kochertal“ (GIK) hat am 05.12.2024 in öffentlicher Sitzung beschlossen, gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) einen Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften mit der Bezeichnung „GIK-Erweiterung – 2. BA“ aufzustellen und den Aufstellungsbeschluss vom 22.03.2016 „GIK-Erweiterung – 2. BA“ aufzuheben. Das Bebauungsplanverfahren wird als Bebauungsplan im Regelverfahren mit zweistufiger Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 und § 4 Baugesetzbuch aufgestellt. Alle Unterlagen finden Sie nachfolgend zum download: Bekanntmachung (PDF-Dokument, 2,63 MB, 15.01.2025) Begründung (PDF-Dokument, 1,71 MB, 15.01.2025) Zeichnerischer Teil (PDF-Dokument, 1,73 MB, 15.01.2025) Textteil (PDF-Dokument, 3,35 MB, 15.01.2025) Geräuschkontingentierung (PDF-Dokument, 8,31 MB, 15.01.2025) Hinweis DIN 45691 (PDF-Dokument, 44,96 KB, 15.01.2025) Infobereiche Kontakt Carolin Oberndörfer Telefonnummer: 07139 4709-16 E-Mail schreiben

Types:
Uvp

Origin: /Land/Baden-Württemberg/UVP-Portal

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