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Bauleitplanung: Wallhausen

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Öffentliche Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften "Untere Buchklinge III, 3. Änderung" in Wallhausen im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB Bekanntmachung der Offenlage des Lärmaktionsplans Wallhausen Öffentliche Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften "Zehentwiesen" in Hengstfeld im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB Inkrafttreten des Bebauungsplanes "Grund, 3. Änderung" in Wallhausen und seinen örtlichen Bauvorschriften im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB Öffentliche Auslegung des Entwurfes des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften "Markenweg" in Wallhausen mit Vorhaben- und Erschließungsplan im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB Inkrafttreten des Bebauungsplanes "Untere Buchklinge III, 3. Änderung" in Wallhausen und seinen örtlichen Bauvorschriften im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB Inkrafttreten des Bebauungsplanes "Untere Buchklinge III, 3. Änderung" in Wallhausen und seinen örtlichen Bauvorschriften im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB Der Gemeinderat Wallhausen hat am 11.12.2024 in öffentlicher Sitzung den Bebauungsplan "Untere Buchklinge III, 3. Änderung" in Wallhausen sowie die Satzung über die örtlichen Bauvorschriften zu diesem Bebauungsplan nach § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Maßgebend sind Bebauungsplan mit Textteil (planungsrechtliche Festsetzungen) und Begründung sowie die Satzung über die örtlichen Bauvorschriften vom 23.10.2024, gefertigt vom Landratsamt, Fachbereich Kreisplanung. Der Bebauungsplan "Untere Buchklinge III, 3. Änderung" sowie die Satzung über die örtlichen Bauvorschriften zu diesem Bebauungsplan treten mit dieser Bekanntmachung in Kraft (§ 10 Abs. 3 BauGB). Jeder kann den Bebauungsplan sowie die Satzung über die örtlichen Bauvorschriften einschließlich Begründung und Textteil beim Bürgermeisteramt während der üblichen Dienststunden einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen. Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche im Falle der in den §§ 39-42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile, deren Leistung schriftlich oder elektronisch beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen ist, und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen, wenn der Antrag nicht innerhalb der Frist von drei Jahren gestellt ist, wird hingewiesen. Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1-3 und Abs. 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie Mängel in der Abwägung nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB sind gemäß § 215 Abs. 1 Nr. 1-3 BauGB unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Bei der Geltendmachung ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen. Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach der Bekanntmachung dieser Satzung schriftlich oder elektronisch gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, geltend gemacht worden ist. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Satzung als von Anfang an gültig zustande gekommen; dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes sowie der Satzung über die örtlichen Bauvorschriften istim folgenden genordeten Kartenausschnitt dargestellt: Schriftteil: 6824-Schriftteil Inkrafttreten (PDF) Planteil: 6824-Planteil Inkrafttreten (PDF) 6824-Plan A3 Inkrafttreten (PDF) Projektaufruf 3 des Vereins Regionalentwicklung Hohenlohe-Tauber e.V. 13. Januar 2025 – Projektanträge können ab sofort von allen Interessenten gestellt werden. Die Projektanträge müssen sich in den definierten Handlungsfeldern des Regionalen Entwicklungskonzeptes (REK) Hohenlohe-Tauber wiederfinden. Hierzu gehören folgende 3 Handlungsfelder: HF 1: Gesellschaftliche Teilhabe für ALLE HF 2: Natur, Kultur, Genuss HF 3: Regionale Wirtschaft - Stichtag für die Einreichung der LEADER Anträge beim Regionalmanagement: Montag, den 17. Februar 2025- Voraussichtlicher Auswahltermin: Donnerstag, den 17. April 2025- Themenbereiche: alle drei Handlungsfelder des REK (s.o.) - Für die Module 3 Landschaftspflegerichtlinie (LPR), 4 Innovative Maßnahmen für Frauen im ländlichen Raum (IMF) und 5 Private nicht-investive Vorhaben stehen Landesmittel unter dem Vorbehalt der Mittelbereitstellung wie folgt zur Verfügung: Modul 3 (LPR): 10.000 Euro Landesmittel Modul 4 (IMF): 10.000 Euro Landesmittel Modul 5 (private nicht-investive Vorhaben): 22.500 Euro Landesmittel Hinzu kommen im Modul 4 und 5 EU-Mittel in entsprechendem Förderverhältnis Obergrenze der förderfähigen Kosten (netto) pro Projekt: 700.000 € Adresse für die Einreichung der Anträge: LEADER Regionalmanagement Hohenlohe-Tauber Herrenhaus Buchenbach Langenburger Str. 10 74673 Mulfingen-Buchenbach Tel. Herr Thomas Schultes: 07938-66893-91 Thomas.Schultes@hohenlohekreis.de Tel. Herr Benjamin Högele: 07938-66893-92 Benjamin.Hoegele@hohenlohekreis.de Die Projektanträge werden vom Auswahlausschuss des Vereins Regionalentwicklung Hohenlohe-Tauber e.V. nach einem transparenten und überprüfbaren Auswahlverfahren anhand der objektiven Bewertungskriterien bewertet, entsprechend ausgewählt und beschlossen. Die Bewertungskriterien, Informationen zum Projektauswahlverfahren und die Geschäftsordnung des Auswahlausschusses können unter www.leader-hohenlohe-tauber.eu/service-downloads/ eingesehen werden.Alle weiteren relevanten Informationen zur Umsetzung von LEADER in unserem Aktionsgebiet entnehmen Sie bitte dem Regionalen Entwicklungskonzept, ebenfalls auf der Homepage abrufbar. Vor Antragseinreichung wird eine Kontaktaufnahme mit der LEADER-Geschäftsstelle zwecks Überprüfung der grundsätzlichen Förderfähigkeit Ihrer Projektidee unbedingt empfohlen. Projektaufruf 3 (PDF) Öffentliche Auslegung des Entwurfes des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften "Markenweg" in Wallhausen mit Vorhaben- und Erschließungsplan im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB Der Gemeinderat Wallhausen hat am 11.12.2024 in öffentlicher Sitzung die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Markenweg" in Wallhausen mit Vorhaben- und Erschließungsplan einschließlich der Satzung über die örtlichen Bauvorschriften zu diesem vorhabenbezogenen Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB beschlossen, die Entwürfe gebilligt und beschlossen, diese nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch im Internet zu veröffentlichen. Maßgebend sind der vorhabenbezogene Bebauungsplan mit Textteil (planungsrechtliche Festsetzungen und die örtlichen Bauvorschriften) und Begründung vom 11.12.2024, gefertigt vom Landratsamt, Fachbereich Kreisplanung. Von einer Umweltprüfung wird gemäß § 13a Abs. 2 BauGB abgesehen. Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist im folgenden genordeten Kartenausschnitt dargestellt: während der Dauer der nachfolgenden Frist von 07.01.2025 bis einschließlich 07.02.2025 veröffentlicht. Innerhalb dieser Veröffentlichungsfrist werden die oben genannten Unterlagen zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet im Rathaus der Gemeinde Wallhausen während der üblichen Öffnungszeiten öffentlich ausgelegt. Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch an die E-Mail-Adresse info@gemeinde-wallhausen.de übermittelt werden. Bei Bedarf können die Stellungnahmen aber auch auf anderem Wege (z. B. schriftlich oder mündlich zur Niederschrift) beim Bürgermeisteramt Wallhausen abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich im Internet unter der Internetadresse www.gemeinde-wallhausen.de/aktuelles/bekanntmachungen eingestellt. Die veröffentlichten Unterlagen und der Inhalt dieser Bekanntmachung sind auch über das zentrale Internetportal des Landes Baden-Württemberg zugänglich. Wallhausen, 20.12.2024 Schriftteil: 6689-Schriftteil-Aufstelllungs- und Auslegungsbeschluss (PDF) Planentwurf: 6689-Planteil-Aufstelllungs- und Auslegungsbeschluss (PDF) 6689-Plan_A3-Aufstelllungs- und Auslegungsbeschluss (PDF) Schallimmissionsprognose: 6689-2022.06-Schallimmissionsprognose (PDF) Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung: 6689-2024.11.04-saP (PDF) Vorhaben- und Erschliessungsplan: 6689-2023.07.18-Vorhaben-_und_Erschliessungsplan (PDF) Inkrafttreten des Bebauungsplanes "Grund, 3. Änderung" in Wallhausen und seinen örtlichen Bauvorschriften im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB Der Gemeinderat Wallhausen hat am 20.11.2024 in öffentlicher Sitzung den Bebauungsplan "Grund, 3. Änderung" in Wallhausen sowie die Satzung über die örtlichen Bauvorschriften zu diesem Bebauungsplan nach § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Maßgebend sind Bebauungsplan mit Textteil (planungsrechtliche Festsetzungen) und Begründung sowie die Satzung über die örtlichen Bauvorschriften vom 24.07.2024, gefertigt vom Landratsamt, Fachbereich Kreisplanung. Der Bebauungsplan "Grund, 3. Änderung" sowie die Satzung über die örtlichen Bauvorschriften zu diesem Bebauungsplan treten mit dieser Bekanntmachung in Kraft (§ 10 Abs. 3 BauGB). Jeder kann den Bebauungsplan sowie die Satzung über die örtlichen Bauvorschriften einschließlich Begründung und Textteil beim Bürgermeisteramt während der üblichen Dienststunden einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen. Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche im Falle der in den §§ 39-42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile, deren Leistung schriftlich oder elektronisch beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen ist, und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen, wenn der Antrag nicht innerhalb der Frist von drei Jahren gestellt ist, wird hingewiesen. Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1-3 und Abs. 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie Mängel in der Abwägung nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB sind gemäß § 215 Abs. 1 Nr. 1-3 BauGB unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Bei der Geltendmachung ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen. Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach der Bekanntmachung dieser Satzung schriftlich oder elektronisch gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, geltend gemacht worden ist. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Satzung als von Anfang an gültig zustande gekommen; dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes sowie der Satzung über die örtlichen Bauvorschriften ist im folgenden genordeten Kartenausschnitt dargestellt: Wallhausen, 21.11.2024 Schriftteil: 6816-Schriftteil - Inkrafttreten (PDF) Planentwurf: 6816-Planteil - Inkrafttreten (PDF) 6816-Plan A3 - Inkrafttreten (PDF) Öffentliche Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften "Zehentwiesen" in Hengstfeld im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB Der Gemeinderat Wallhausen hat am 20.11.2024 in öffentlicher Sitzung die Aufstellung des Bebauungsplanes "Zehentwiesen" in Hengstfeld einschließlich der Satzung über die örtlichen Bauvorschriften zu diesem Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB beschlossen, die Entwürfe gebilligt und beschlossen, diese nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch im Internet zu veröffentlichen. Maßgebend sind der Bebauungsplan mit Textteil (planungsrechtliche Festsetzungen und die örtlichen Bauvorschriften) und Begründung vom 20.11.2024, gefertigt vom Landratsamt, Fachbereich Kreisplanung. Von einer Umweltprüfung wird gemäß § 13a Abs. 2 BauGB abgesehen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist im folgenden genordeten Kartenausschnitt dargestellt: Die Entwürfe des Bebauungsplanes und der Satzung über die örtlichen Bauvorschriften zu diesem Bebauungsplan werden mit Begründung und Textteil im Internet auf der Homepage der Gemeinde Wallhausen unter der Internetseite/Internetadresse www.gemeinde-wallhausen.de/aktuelles/bekanntmachungen während der Dauer der nachfolgenden Frist von 02.12.2024 bis einschließlich 10.01.2025 veröffentlicht. Innerhalb dieser Veröffentlichungsfrist werden die oben genannten Unterlagen zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet im Rathaus der Gemeinde Wallhausen während der üblichen Öffnungszeiten öffentlich ausgelegt. Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch an die E-Mail-Adresse info@gemeinde-wallhausen.de übermittelt werden. Bei Bedarf können die Stellungnahmen aber auch auf anderem Wege (z. B. schriftlich oder mündlich zur Niederschrift) beim Bürgermeisteramt Wallhausen abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich im Internet unter der Internetadresse www.gemeinde-wallhausen.de/aktuelles/bekanntmachungen eingestellt. Die veröffentlichten Unterlagen und der Inhalt dieser Bekanntmachung sind auch über das zentrale Internetportal des Landes Baden-Württemberg zugänglich. Wallhausen, 29.11.2024 Schriftteil: 6743-Schriftteil - Auslegung (PDF) Planentwurf: 6743-Planteil - Auslegung (PDF) 6743-Plan A3 - Auslegung (PDF) Bekanntmachung der Offenlage des Lärmaktionsplans Wallhausen Aufstellung des Lärmaktionsplans der Gemeinde Wallhausen – Beteiligung der Öffentlichkeit Die Gemeinde Wallhausen ist gemäß § 47e Abs. 1 des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) i.V.m. § 6 Abs. 6 der Immissionsschutz-Zuständigkeitsverordnung für Baden-Württemberg (BImSchZuVO) zuständig für die Aufstellung eines Lärmaktionsplanes in ihrem Gebiet. Die A 6 und die B 290 mit über 8.200 Kfz/24h verpflichten dazu, einen Lärmaktionsplan aufzustellen. Zur Verbesserung des Wohnumfeldes untersucht die Gemeinde freiwillig auch die Lärmbelastung entlang der Landesstraße L 2247 Wallhausen, Hengstfeld, Schönbronn und Michelbach an der Lücke. Im Mai 2023 beauftragte die Gemeinde Wallhausen die Rapp AG mit der Aufstellung des Lärmaktionsplans Stufe 4 im qualifizierten Verfahren. Der Gemeinderat hat der Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden / Träger öffentlicher Belange gemäß § 47d Bundesimmissionsschutzgesetz in seiner Sitzung vom 18. September 2024 zugestimmt. Der Gemeinderat hat in den Sitzungen vom 18. September 2024 und 07. Oktober 2024 folgende Lärmminderungsmaßnahmen festgesetzt: 30 km/h ganztags aus Lärmschutzgründen: - entlang der B 290 zwischen südlicher und nördlicher Ortstafel - entlang der L 2247 Wallhausen zwischen Einmündung B 290 und Einmündung Heidweg 70 km/h ganztags aus verkehrlichen Gründen: - entlang der B 290 zwischen nördlicher Ortstafel und geltender Tempo 70-Beschränkung - entlang der L 2247 zwischen östlicher Ortstafel Wallhausen und geltender Tempo 70 Beschränkung westlich von Hengstfeld Anregung zur Umsetzung von flankierenden Maßnahmen zur Anzeige und Kontrolle der zulässigen Höchstgeschwindigkeit Einbau eines lärmoptimierten Fahrbahnbelags als vordringlicher Bedarf in allen Bereichen, in denen die Auslösewerte der Lärmaktionsplanung (65/55 dB(A) tags/nachts) erreicht/überschritten werden Schutz der festgesetzten ruhigen Gebiete vor weiterer Verlärmung Der Entwurf des Lärmaktionsplans liegt in der Zeit vom 08.11.2024 bis einschließlich 09.12.2024 im Rathaus der Gemeinde Wallhausen, Seestraße 2, öffentlich aus. Jede:r kann die Unterlagen während der Dauer der Auslegung zu den derzeit geltenden Öffnungszeiten einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen. Es besteht Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung der Planung. Die Unterlagen können auch auf der Homepage der Gemeinde unter www.gemeinde-wallhausen.de eingesehen werden. Stellungnahmen und Anregungen zu den ausgelegten Unterlagen können bis einschließlich 09.12.2024 schriftlich vorgebracht werden. Wallhausen, den 31. Oktober 2024 Gezeichnet Andreas Frickinger, Bürgermeister Planentwurf: LAP Wallhausen Planentwurf (PDF) Anlagen: LAP Wallhausen Anlagen (PDF) Sitemap Evangelische Jakobus Kirche im Ortsteil Schainbach Hinweisbox

Types:
Uvp

Origin: /Land/Baden-Württemberg/UVP-Portal

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