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§ 16 BImSchG - Störfallrelevante Erweiterung der Biogasanlage des Besamungsvereins Neustadt a. d. Aisch e. V. durch Änderung der Tragluftdächer auf Fermenter und Gärrestlager 3

Description: Dem Landratsamt Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim liegt der Antrag auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Änderungsgenehmigung des Besamungsverein Neustadt a.d.Aisch e.V., vertreten durch den Vorstandsvorsitzenden Herrn Clemens Haag, Karl-Eibl-Straße 17-27 in 91413 Neustadt a.d.Aisch zum Austausch der Gasspeicher auf Fermenter und Gärrestlager 3 gegen jeweils ein Tragluftdach mit ½ D Kugelkappenform sowie dadurch Erhöhung des maximal in der Anlage gelagerten Biogasvolumen auf 13.860 kg (untere Klasse gemäß § 2 Nr. 1 der 12. BImSchV, Störfall-Verordnung) vor. Der Antragsteller betreibt bereits eine immissionsschutzrechtlich genehmigte Biogasanlage auf dem Grundstück Fl. Nr. 592/1, Gemarkung Schauerheim. Es ist geplant die Tragluftdä-cher auf dem Fermenter und innerhalb der nächsten 3 Jahre auch auf dem Gärrestlager 3 zu erneuern. Aufgrund der flexiblen Stromeinspeisung ist es erforderlich, eine relativ große Gasspeicherkapazität vorzuhalten. Durch die geplante Änderung erhöht sich das maximal gelagerte Biogasvolumen in der Anlage auf 13.860 m3. Damit fällt die Biogasanlage erstmals in den Betriebsbereich der unteren Klasse gemäß § 2 Nr. 1 der 12. BImSchV/Störfall-Verordnung. Eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung im vereinfachten Verfahren war insbesonde-re erforderlich, da die bestehende Anlage bereits den Nrn. 1.2.2.2 und 8.6.3.2 des Anhangs 1 der 4. BImSchV unterliegt (§ 4 Abs. 1 BImSchG), sich durch den Tausch der Dächer die Gasspeicherkapazität erhöht und die Anlage damit erstmals der Störfall-Verordnung – unteren Klasse gemäß § 2 Nr. 1 der 12. BImSchV – unterfällt. Es wurde nachgewiesen, dass der an-gemessene Sicherheitsabstand des Betriebsbereichs zu benachbarten Schutzobjekten auch nach der Änderung unterschritten wird (§ 19 Abs. 4 BImSchG). Die Biogasanlage befindet sich im Außenbereich von Neustadt a.d.Aisch auf der Betriebsstät-te des Besamungsvereins, ca. 370 m nördlich vom Ortsrand Hasenlohe entfernt, innerhalb des Naturparks Steigerwald sowie des zugehörigen Landschaftsschutzgebiets. Sie liegt nicht in einem Wasserschutzgebiet. Ein Hausbrunnen im Umkreis von 50 m ist nicht vorhanden. Nördlich, ca. 600 m entfernt von der Biogasanlage, befindet sich der nächste Immissionsort, Vinsbergerhaag. Im Umkreis von ca. 1,25 km liegen ausschließlich landwirtschaftliche Flä-chen und kleinere Waldstücke. Grundsätzlich sind die Emissionen der landwirtschaftlichen Biogasanlage als landwirtschaftstypisch einzustufen.

Types:
Uvp

Tags: Stromeinspeisung ? Biogasanlage ? Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen ? Bioreaktor ? Immissionsschutzrechtliche Genehmigung ? Störfall-Verordnung ? Umweltverträglichkeitsprüfung ? Landschaftsschutzgebiet ? Naturpark ? Wasserschutzgebiet ? Gasspeicher ? Sicherheitsabstand ?

Region: Neuer Raumbezug

Bounding boxes: 10.5334210395813° .. 10.540566444396974° x 49.57593036220916° .. 49.579200044507246°

License: Alle Rechte vorbehalten

Language: Deutsch

Organisations

Issued: 2026-07-28

Modified: 2026-07-28

Last harvest: 09.08.2026 23:40

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