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Wellenburg GmbH - Errichtung und Betrieb von zehn Windenergieanlagen

Description: Die Wellenburg GmbH hat beim Landratsamt Augsburg die immissionsschutzrechtliche Genehmigung gemäß §§ 4, 6 BImSchG für die Errichtung und den Betrieb von zehn Windenergieanlagen (WEA) des Typs Enercon E-175 EP 5 E2 mit einer Nabenhöhe von 174,50 m auf den Flur-Nrn. 816, 820, 740, 737 und 736, der Gemarkung Reinhartshausen beantragt. Die Errichtung und der Betrieb einer Windfarm mit Anlagen mit einer Gesamthöhe von jeweils mehr als 50 Metern mit 6 bis weniger als 20 Windkraftanlagen ist der Nr. 1.6.2 der Anlage 1 zum UVPG zuzuordnen und dort in Spalte 2 mit "A" gekennzeichnet. Hiervon abweichend ist im vorliegenden Fall gem. § 6 Abs.1 Satz 1 WindBG eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht durchzuführen, da sich die antragsgegenständlichen Windenergieanlagen (WEA) in einem ausgewiesenen Windenergiegebiet nach § 2 Nr. 1 WindBG befinden und sich darüber hinaus auch nicht innerhalb eines Natura-2000-Gebietes, eines Naturschutzgebietes oder Nationalparks befinden. Für die Teile der Nebenanlagen sowie Kranstellflächen, Zuwegungen und Wegeverbreitungen, welche sich außerhalb der Konzentrationszone befinden, entfällt die Umweltverträglichkeitsvorprüfung jedoch nicht. Im Rahmen des antragsgegenständlichen Vorhabens müssen für einen Teil der Nebenanlagen sowie der Kranstellflächen, Zuwegungen und Wegverbreiterungen ca. 7,3 ha Wald außerhalb der Konzentrationszone gerodet werden. Die Rodung von Wald im Sinne des Bundeswaldgesetzes zum Zwecke der Umwandlung in eine andere Nutzungsart mit 5 ha bis weniger als 10 ha Wald ist der Nr. 17.2.2 der Anlage 1 zum UVPG zuzuordnen und in Spalte 2 mit „A“ gekennzeichnet. Im Zuge des gegenständlichen Windkraftvorhabens wird auch ein forstrechtlicher Ausgleich für die dauerhafte Rodung von 28.847 m² erforderlich. Der forstrechtliche Ausgleich ist auf der Fl.-Nr. 1158/4 (TF), Gemarkung Bergheim und den Fl.-Nrn. 1496/2 (TF) und 1496/3 (TF), Gemarkung Wehringen, im unmittelbaren Anschluss an bereits bestehenden Bannwald, vorgesehen. Gemäß Nr. 17.1.3 der Anlage 1 zum UVPG ist bei Erstaufforstungen ab einer Fläche von 2 ha eine Standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls durchzuführen. Für die Rodung war deshalb im Rahmen des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens vom Landratsamt Augsburg eine allgemeine Vorprüfung zur Feststellung der UVP-Pflicht entsprechend § 7 Abs. 1 UVPG durchzuführen. Die allgemeine Vorprüfung wurde als überschlägige Prüfung unter Berücksichtigung der in Anlage 3 zum UVPG aufgeführten Kriterien durchgeführt. Ferner war für die Ersatzaufforstung im Rahmen des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens vom Landratsamt Augsburg eine standortbezogene Vorprüfung zur Feststellung der UVP-Pflicht entsprechend § 7 Abs. 2 UVPG durchzuführen.

Types:
Uvp

Tags: Augsburg ? Rodung ? Bundeswaldgesetz ? Immissionsschutzrechtliche Genehmigung ? Umweltverträglichkeitsprüfung ? Windkraftanlage ? Windpark ? Aufforstung ? Nationalpark ? Naturschutzgebiet ? Naturwald ? Natura-2000-Gebiet ? Wald ?

Region: Reinhartshausen

Bounding boxes: 10.72488784790039° .. 10.754070281982422° x 48.26765498757743° .. 48.29792669156143° 10.72843° .. 10.72843° x 48.25923° .. 48.25923°

License: Alle Rechte vorbehalten

Language: Deutsch

Organisations

Issued: 2026-07-08

Modified: 2026-07-08

Last harvest: 20.07.2026 23:47

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