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Herstellung eines Gewässers durch Kiesabbau mit anschließender Teil-Wiederverfüllung auf den Grundstücken Flur Nummern 910, 911, 912 und 913, Gemarkung Kößnach, Gemeinde Kirchroth, durch die Firma Hans Wolf GmbH & Co. KG

Description: Die Firma Hans Wolf GmbH & Co. KG, Kieswerk – Betonwerk, Ittlinger Straße 175, 94315 Straubing, beantragte mit den Planunterlagen von April 2026, ergänzt mit den Unterlagen vom 30.06.2026, beim Landratsamt Straubing-Bogen den Erlass eines Planfeststellungbeschlusses zur Herstellung eines Gewässers durch Kiesabbau mit anschließender Wiederverfüllung eines kleinen Teilbereiches (ca. 0,6 ha) sowie Rekultivierung der entstehenden Uferbereiche auf den Grundstücken Flur Nummern 910, 911, 912 und 913, Gemarkung Kößnach, Gemeinde Kirchroth. Der Planungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 4,9 ha, wobei der eigentlichen Abbaubereich eine Größe von insgesamt ca. 3,6 ha aufweist. Die mittlere Geländehöhe liegt bei etwa 320,50 m ü. NHN. Die Abbaufläche befindet sich südlich des bestehenden Golfplatzgeländes von Kirchroth, ca. 1,1 km nordöstlich der Ortschaft Kößnach, ca. 1,5 km südwestlich des Ortes Münster und etwa 1,5 km südöstlich des Ortsrandes von Kirchroth im Landkreis Straubing-Bogen. Die Kreisstraße SR8 verläuft 600 m östlich der geplanten Abbaufläche, etwa 800 m westlich die Staatsstraße St2125. Zu- und Abfahrt sind über die Kreisstraße SR8, die Staatsstraße St2125 sowie über bestehende Bewirtschaftungswege möglich. In unmittelbarer Nähe zum Planungsgebiet (etwa 300 m östlich) befindet sich eine Kieswasch- und Sortieranlage des Antragsstellers, weshalb die Zu- und Abfahrt zum Abbaugebiet von Osten erfolgen wird. Die nächstgelegenen Kiesweiher liegen im Norden, Westen und Osten des geplanten Abbaugeländes unmittelbar angrenzend, in südlicher Richtung in etwa 200 m Entfernung. Gemäß Karte „Gewinnung und Sicherung von Bodenschätzen“ als Anlage zur Vierten Verordnung zur Änderung des Regionalplans Donau-Wald (12) grenzt die Fläche westlich an das Vorranggebiet für Kies und Sand KS 1 „Parkstetten Nord“ an. Für den Bereich des geplanten Abbaus liegt ein Grünordnungsplan der Gemeinde vor, der den Kiesabbau im Gemeindegebiet bauleitplanerisch regelt („Kiesabbaugebiet Kirchroth“). Die Abbaufläche ist hierin Teil des Weihers Nr. 2 sowie Teil des Sondergebietes „Golf“. In einem Zeitraum von ca. 3 Jahren sollen ca. 173.000 m³ Sand und Kies abgebaut werden. Für die anschließende Rekultivierung ist ein Zeitraum von 12 Monaten angedacht, in welchem unter Berücksichtigung der naturschutzfachlichen Aspekte unregelmäßige Ufer mit vereinzelten Flachwasserzonen und Steiluferbereiche gestaltet sowie kleinräumige Geländeauffüllungen im Nordwesten vorgenommen werden sollen. Als Nachfolgenutzung ist gemäß dem Grünordnungsplan (GOP) „Kiesabbaugebiet Kirchroth“ von 2016 ein nach Naturschutzzielen gestaltetes Gewässer vorgesehen, in dem Angelfischerei erlaubt ist. Badenutzung ist nicht geplant. Der im Nordwesten im Zuge der Rekultivierung aufzufüllende Bereich ist zur Erweiterung der Golfanlage vorgesehen.

Types:
Uvp

Tags: Ufer ? Grünplanung ? Wolf ? Sand ? Golfplatz ? Kies ? Kiesabbau ? Regionalplan ? Rekultivierung ? Umweltverträglichkeitsprüfung ? Sortieranlage ? Bergbau ? Flachwasser ? Planungsgebiet ? Angelfischerei ? Vorranggebiet ?

Region: Kößnach

Bounding boxes: 12.56089210510254° .. 12.565441131591797° x 48.93740009735363° .. 48.9394579518878° 12.5724778° .. 12.5843978° x 48.9899498° .. 49.0316897°

License: Alle Rechte vorbehalten

Language: Deutsch

Organisations

Issued: 2026-08-17

Modified: 2026-08-17

Last harvest: 07.09.2026 23:57

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