Description: Die GfA A.d.ö.R., Anstalt des öffentlichen Rechts der beiden Landkreise Fürstenfeldbruck und Dachau, betreibt am Standort Geiselbullach ein abfallbefeuertes Heizkraftwerk zur Strom- und Wärmeerzeugung. Die GfA prüft die Möglichkeit, auf dem Betriebsgelände des Abfallheizkraftwerkes Geiselbullach, 2 Geothermiebohrungen mit einer Endteufe von 2790 m abzuteufen um den prognostizierten Wärmebedarf der Zukunft zu decken. Für die vorgesehene hydrothermale Erdwärmenutzung ist die Erschließung von Heißwasser-Vorkommen aus dem Tiefengrundwasserleiter des Karbonatgesteinskomplexes Malm über eine geothermische Dublette vorgesehen. Geplant ist, den Bohrplatz auf einer Teilfläche der nach Bundesimmissionsschutzgesetz genehmigten, asphaltierten Abfalllager- und Verkehrsfläche der GfA zu errichten. Diese Teilfläche wird aus den BImSchG- Genehmigungen herausgenommen und dem Bergrecht unterstellt. Die GfA A.d.ö.R. beantragt dazu beim Bergamt Südbayern die Durchführung einer UVP-Vorprüfung gemäß § 1 Satz Nr. 10a UVP-V Bergbau i.V.m. § 7 UVPG zur Feststellung bzw. Nichtfeststellung einer UVP-Pflicht des Vorhabens.
Uvp
Origin: /Land/Bayern/UVP-Portal
Tags: Bundesimmissionsschutzgesetz ? Erdwärmenutzung ? Heizkraftwerk ? Umweltverträglichkeitsprüfung ? Bergrecht ? Öffentliches Recht ? Verkehrsfläche ? Wärmebedarf ? Bergbau ? Stadt ? Tiefbohrung ?
Region: Geiselbullach
Bounding boxes: 11.354112625122072° .. 11.364326477050781° x 48.23183411665224° .. 48.23746538483643° 11.34353° .. 11.34353° x 48.22785° .. 48.22785°
License: all-rights-reserved
Language: Deutsch
Issued: 2024-08-23
Modified: 2024-08-23
Time ranges: 2024-08-23 - 2024-08-23
ROB-3909.26_075 Bekanntmachungstext
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