API src

Verfahren nach § 16 BImSchG zur 2. wesentlichen Änderung der Batteriezellproduktion Prototypen der BMW AG am Standort Parsdorf, Gemeinde Vaterstetten, durch die geplante Umstrukturierung der Produktion von Festkörper-Batteriezellen, Umbaumaßnahmen innerhalb der Fertigung von Lithium-Ionen-Zellen und die Beschichtung von Lithiumeisenphosphat-Elektroden in der Elektrodenfertigung bei der ASSB-Fertigung

Description: Die Batteriezellproduktion Prototypen der BMW AG am Standort Am Gewerbepark 1, 85599 Parsdorf, wurde mit immissionsschutzrechtlichem Genehmigungsbescheid vom 16.05.2022 nach § 4 Abs. 1 und § 10 BImSchG im förmlichen Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung genehmigt. Mit Bescheid vom 03.12.2024 wurde gemäß § 16 Abs. 1 BImSchG eine erste Änderungsgenehmigung zur wesentlichen Änderung der bestehenden Fertigungsanlage für Lithium-Ionen-Zellen für Hybrid- und Elektroantriebe durch die Umstrukturierung (Reduzierung auf eine Produktionslinie) der Fertigung von Lithium-Ionen-Zellen (LIB) und die Erweiterung um die Produktion von Festkörper-Batteriezellen (ASSB) erteilt. Die Inbetriebnahme der Batteriezellproduktion erfolgte sukzessive seit Februar 2023. Der reguläre Betriebsstart (Nutzungsaufnahme) erfolgte am 06.05.2024. Eine erste Teilschlussabnahme insbesondere der LIB fand am 21.01.2025 statt. Die BMW AG hat nun am 08.08.2025 beim Landratsamt Ebersberg mit Antragsunterlagen, welche bis zum 16.10.2025 modifiziert und ergänzt wurden und vollständig vorliegen, eine immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung nach § 16 Abs. 1 BImSchG im Verfahren nach § 10 BImSchG für die wesentliche Änderung der Batteriezellproduktion Prototypen durch die geplante Umstrukturierung der ASSB-Anlage, Umbaumaßnahmen innerhalb der Fertigung von Lithium-Ionen-Zellen (LIB) und die Beschichtung von Lithiumeisenphosphat-Elektroden (LFP) in der Elektrodenfertigung bei der ASSB-Fertigung am o. g. Betriebsstandort beantragt. In der Elektrodenfertigung der Produktionslinie ASSB sollen zukünftig auch Lithiumeisen-phosphat-Elektroden (LFP) beschichtet werden. Außerdem soll die Lösungsmittelrückgewinnungsanlage der Produktionslinie ASSB nicht wie bisher geplant im Innenbereich, sondern im Außenbereich Nord errichtet werden. Durch die Verlagerung der Lösungsmittelrückgewinnungsanlage ändert sich ebenfalls die Position der Emissionsquellen Q324.1 und Q324.2 für den Betrieb dieser Anlage. Die maximale Jahreskapazität beträgt nach wie vor 1 GWh (0,8 GWh Lithium-Ionen-Zellen; 0,2 GWh Festkörper-Batteriezellen). Der maximale Einsatz von Lösungsmitteln im Beschichtungsprozess beträgt weiterhin bis zu 1.000 t pro Jahr für den Bereich LIB und 23,5 t pro Jahr für den Bereich ASSB/LFP. Hier ergeben sich keine Änderungen. Das geänderte Vorhaben soll weiterhin werktags, d. h. montags bis samstags, von 00:00 Uhr bis 24:00 Uhr betrieben werden. Für die Formierung der LIB wird weiterhin ein Betrieb an Sonn- und Feiertagen stattfinden, welcher im ersten Änderungsgenehmigungsverfahren gestattet wurde. Der Betrieb erfolgt in 52 Wochen pro Jahr, so dass eine Produktion an max. 366 Tagen pro Jahr erfolgen kann. Wie bisher erfolgt der Nutzfahrzeugverkehr ausschließlich werktags von 6:00 Uhr - 22:00 Uhr, es soll kein Nutzfahrzeugverkehr im Außenbereich an Sonn- und Feiertagen stattfinden.

Types:
Uvp

Tags: Lösungsmittel ? Elektroantrieb ? Emissionsquelle ? Gewerbegebiet ? Kfz-Verkehr ? Kleine und mittlere Unternehmen ? Umweltverträglichkeitsprüfung ? Beschichtung ? Batterieproduktion ? Produktionstechnik ? Industrieanlage ? Öffentlichkeitsbeteiligung ?

Region: Graben (Lechfeld)Gewerbepark

Bounding boxes: 11.775224569981656° .. 11.786594662851357° x 48.156501859751884° .. 48.159278805157804° 10.85241° .. 10.85241° x 48.19915° .. 48.19915°

License: Alle Rechte vorbehalten

Language: Deutsch

Organisations

Issued: 2026-06-23

Modified: 2026-06-23

Last harvest: 28.06.2026 23:08

Resources

Status

Quality score

Accessed 2 times.