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§ 4 BImSchG - Neugenehmigung eines Speicherkraftwerks, Container mit Satelliten-BHKW und Wärmepufferspeicher

Description: Die Wodniak Biogas GmbH & Co. KG, Herr Daniel Wodniak beantragt gem. § 4 BImSchG die Errichtung und den Betrieb eines Speicherkraftwerks (Container mit Satel-liten-BHKW und Wärmepufferspeicher) bestehend aus einer Mikrogasleitung vom Gasspeicher der Bestandsanlage auf dem Grundstück Fl. Nr. 1815, Gemarkung Westheim zum Satelliten-BHKW auf Fl. Nr. 1488, Gemarkung Westheim, einem Satelliten-BHKW im BHKW-Container (Leistung 851 kW el, 2.031 kW FWL), einem Wärmepufferspeicher (Fassungsvolumen 1.000 m3, Durchmesser 9,5 m, Höhe 16 m) und einer Trafostation vor. Der Antragsteller betreibt bereits eine baurechtlich genehmigte Gülle-Kleinbiogasanlage auf Fl. Nr. 1815, Gemarkung Westheim. Das Satelliten-BHKW soll errichtet werden, um sich an die neuen Gege-benheiten des Marktes anzupassen und der Versorgung des Ortes Westheim dienen. Die erzeugte Wärme soll in das Nahwärmenetz von Westheim eingespeist werden. Die Betriebseinheit der Blockheizkraftwerke übertrifft eine Feuerungswärmeleistung von 1 MW, wes-halb das zu errichtende BHKW nach Nr. 1.2.2.2 Anhang 1 zur 4. BImSchV eigenständig immissions-schutzrechtlich genehmigungsbedürftig – im vereinfachten Verfahren – ist. Bei dem Vorhaben handelt es sich um ein Neuvorhaben i. S. von § 2 Abs. 4 Nr. 1a) UVPG, für das gem. § 7 Abs. 2 UVPG und Nr. 1.2.2.2 der Anlage 1 zum UVPG eine standortbezogene UVP-Vorprüfung durchzuführen ist. Nach § 7 Abs. 2 Satz 2 UVPG ist die standortbezogene Vorprüfung in 2 Stufen als überschlägige Prüfung durchzuführen, wobei die Stufe 2 mit Prüfung erheblicher nachteiliger Umweltauswirkungen nur dann durchzuführen ist, wenn die Stufe 1 mit der Prüfung der in Anlage 3 Nr. 2.3 aufgeführten Schutzkriterien zu dem Ergebnis kommt, dass besondere örtliche Gegebenheiten vorliegen. Der geplante Anlagenstandort liegt auf einer Höhe von ca. 244 m über NN. Der Standort ist überwie-gend von land- und forstwirtschaftlichen Flächen umgeben. Die nächstgelegenen bedeutenden Ober-flächengewässer sind ca. 350 m nördlich gelegen der Kehrbach, der in 1,15 km gelegene Linkenbach und in 1,4 km der Scheckenbach, sowie ein Teich. Gemäß fachlicher Einschätzung (insb. naturschutzfachlich) sind für die Schutzgüter im Sinne von § 2 Abs. 1 UVPG keine erheblich nachteiligen Auswirkungen zu erwarten. Die Vorprüfung ergab, dass keine besonderen örtlichen Gegebenheiten gem. den in Anlage 3 Nr. 2.3 zum UVPG aufgeführten Schutzkriterien von dem Vorhaben berührt werden. Nach überschlägiger Prüfung und Einschätzung durch die Immissionsschutzbehörde kann das Vorha-ben somit keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen haben. Eine Umweltverträglichkeitsprü-fung ist nicht erforderlich.

Types:
Uvp

Tags: Biogas ? Blockheizkraftwerk ? Umweltauswirkung ? Umweltverträglichkeitsprüfung ? Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen ? Transportbehälter ? Speicherkraftwerk ? Forstwirtschaftliche Fläche ? Gasspeicher ?

Region: Wiedingharder Neuer Koog

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License: Alle Rechte vorbehalten

Language: Deutsch

Organisations

Issued: 2026-03-12

Modified: 2026-03-12

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