Description: Im Werk 02.10 ist der Verfahrensschritt „Härterei“ untergebracht. Die Lageranlage für Methanol im Gebäude 61.0 unterliegt der immissionsschutzrechtlichen Genehmigungspflicht (Ziffer 9.3.2 des Anhang 1 i.V. m. Nr. 30/Spalte 3 im Anhang 2 zur 4. BImSchV). Aufgrund steigender Produktionsstückzahlen und gleichzeitiger erforderlicher Absicherung der Produktion gegenüber einem Ausfall müssen die Kapazitäten im Bereich der Härterei angepasst werden. Dazu soll die Neuerrichtung eines rein elektrisch betriebenen Härteofens mit Anlassofen, Öl-Härtepresse bzw. Stickstoff-Abschreckung (zwei neue Stickstofftanks mit je 50.000 l) und Strahlanlagen im Werk 2.10, Gebäude 61.1 umgesetzt werden.
Uvp
Tags: Genehmigungspflicht ? Methanol ? Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen ? Gebäude ? Umweltverträglichkeitsprüfung ?
Region: Stadtbezirk 02
Bounding boxes: 12.4880704° .. 12.494443° x 48.6368779° .. 48.6412223° 6.80183° .. 6.80183° x 51.2493° .. 51.2493°
License: Alle Rechte vorbehalten
Language: Deutsch
Issued: 2026-06-24
Modified: 2026-06-24
Last harvest: 28.06.2026 23:09
AV UVP Härteofen Werk 2.1_2026
https://www.uvp-verbund.de/documents-ige-ng/igc_by/4f7da2e8-7d80-41d7-86d8-0adecbbba637/AV%20UVP%20H%C3%A4rteofen%20Werk%202.1_2026.docx (ZIP) ✓Accessed 1 times.