Description: Die Teilnehmergemeinschaft Frauenberg wird beim Amt für Ländliche Entwicklung Oberpfalz die Genehmigung und Änderung des Plans über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen nach § 41 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) beantragen. Für die Änderung der gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen war gemäß § 9 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 i. V. m. § 7 Abs. 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeit (UVPG) i. V. m. Nr. 16.1 der Anlage 1 zum UVPG eine allgemeine Vorprüfung zur Feststellung der UVP-Pflicht durchzuführen. Diese Vorprüfung hat ergeben, dass das Vorhaben unter Berücksichtigung der in Anlage 3 zum UVPG aufgeführten Kriterien keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zur Folge haben kann, die nach § 25 Abs. 2 UVPG bei der Zulassungsentscheidung zu berücksichtigen wären. Es wird daher festgestellt, dass für das o. g. Vorhaben eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nicht besteht. Es wird darauf hingewiesen, dass diese Feststellung gemäß § 5 Abs. 3 Satz 1 UVPG nicht selbständig anfechtbar ist.
Uvp
Tags: Ländliche Entwicklung ? Oberpfalz ? Anlagengenehmigung ? Planfeststellung ? Flurbereinigungsgesetz ? Umweltauswirkung ? Umweltverträglichkeitsprüfung ? Dorfentwicklung ? Umweltverträglichkeit ?
Region: Frauenberg
Bounding boxes: 11.905059814453125° .. 11.921925544738771° x 49.07255861934691° .. 49.07944606204985°
License: Alle Rechte vorbehalten
Language: Deutsch
Issued: 2026-03-25
Modified: 2026-03-25
2026_03_24_Feststellung zur UVP-Pflicht)
https://www.uvp-verbund.de/documents-ige-ng/igc_by/5b9016db-ffd6-45d2-a5c5-23970a746f16/2026_03_24_Feststellung%20zur%20UVP-Pflicht%29.pdf (PDF)Accessed 1 times.