Description: Mit Schreiben vom 29.07.2025 beantragte das Kommunalunternehmen des Landkreis Rhön-Grabfeld eine abfallrechtliche Plangenehmigung nach § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 KrWG für Maßnahmen zur Ertüchtigung der Gaserfassung und Gasbehandlungsanlage im Rahmen einer aeroben In-Situ Stabilisierung auf der Deponie Nordheim. Die zukünftige Gasbehandlung soll mittels eines technisch biologischen Methanoxidationsfensters erfolgen. Die beantragte Maßnahme stellt eine wesentliche Änderung der Deponie dar. Dabei wird beabsichtigt, den Abbau der vorhandenen organischen Substanz zu beschleunigen und das dabei entstehende Methan (enthalten im Deponiegas) in Kohlenstoffdioxid und Wasser aerob umzusetzen. Dies soll durch die Errichtung eines technisch biologischen Methanoxidationsfensters (tbMOF) mit aerober In-Situ-Stabilisierung der Deponie in Anlehnung an § 25 DepV erfolgen. Ziel der Maßnahme ist es zudem, im Hinblick auf die Deponiegasbildung eine Verkürzung des Nachsorgezeitraums zu ermöglichen. Dabei sind Umbaumaßnahmen an der Gaserfassung vorgesehen, welche das Umrüsten des Gasbrunnens S1 zu einem Lufteintragsbauwerk, das Umrüsten des Gasbrunnens S2 mit Gasbrunnenkopf sowie die Stilllegung und Neuverlegung der Gasabsaugleitungen umfassen. Zudem sind der Rückbau der vorhandenen Kompaktanlage (Fackel und Gasverdichter) und die Errichtung einer neuen Gasverdichterstation vorgesehen. Errichtet werden soll ein technisch biologisches Methanoxidationsfeld, welches zukünftig als passiv wirksame technische Einheit zur biologischen Behandlung der anfallenden Deponiegase dienen soll. Für das Änderungsvorhaben ist eine allgemeine Vorprüfung durchzuführen, die feststellt, ob für das Vorhaben im Einzelfall eine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich ist (§ 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 KrWG, § 9 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2, Abs. 4, § 7 Abs. 1 UVPG i.V.m. Nr. 12.2.1 Spalte 1 der Anlage 1 zum UVPG). Dabei handelt es sich um eine überschlägige Prüfung unter Berücksichtigung der Kriterien der Anlage 3 zum UVPG, bei der festgestellt werden soll, ob das Änderungsvorhaben gegenüber dem bestehenden Grundvorhaben zusätzliche oder andere erhebliche nachteilige Auswirkungen haben kann, die nach § 25 Abs. 2 UVPG bei der Zulassungsentscheidung zu berücksichtigen wären. Die allgemeine Vorprüfung hat ergeben, dass das Änderungsvorhaben keiner Umweltverträglichkeitsprüfung zu unterziehen ist, da durch das Änderungsvorhaben keine erheblichen nachteiligen Umwelteinwirkungen zu besorgen sind.
Uvp
Tags: Deponiegas ? Umweltverträglichkeitsprüfung ? Aerober Abbau ? Deponie ? Kohlendioxid ? Methan ? Umweltbelastung ? Rückbau ? Stilllegung ?
Region: Nordheim vor der Rhön
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License: Alle Rechte vorbehalten
Language: Deutsch
Issued: 2026-02-24
Modified: 2026-02-24
Bekanntgabe UVP Portal Nordheim
https://www.uvp-verbund.de/documents-ige-ng/igc_by/5ba657fd-816c-4ab8-b69c-444ca1af81b8/Bekanntgabe%20UVP%20Portal%20Nordheim.pdf (PDF)Accessed 1 times.