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Antrag der Fa. Saxonia auf Erteilung einer Genehmigung nach § 4 BImSchG auf Errichtung und Betrieb einer Produktionshalle zur Herstellung von schmelzmetallurgischen Werkstoffen und zur Herstellung von Flussmitteln und Lotpasten

Description: Die Firma Saxonia Technical Materials GmbH, Rodenbacher Chaussee 4, 63457 Hanau, plant am Standort Alzenau die Errichtung und den Betrieb einer Anlage • zur Herstellung von Schmelzmetallurgischen Werkstoffen sowie deren anschließende Bearbeitung (mechanisch, thermisch, Reinigung), • zur Herstellung von Bindern, Flussmitteln und Lotpasten und • den dazugehörigen Nebenanlagen (Rohstofflager, Fertigwarenlager, Gasfarm, Büro). Die geplante Edelmetallschmelzanlage soll bei 9,6 Tonnen je Tag bei sonstigen Nichteisenmetallen und davon 1 Tonne je Tag cadmiumhaltiger Materialien liegen. Die Durchsatzkapazitäten liegt bei der EMS-Anlage bei 314 t/a und bei sonstigen Nichteisenmetallen und 10 t/a cadmiumhaltiger Materialien. Die Edelmetallschmelzanlage setzt sich aus den Betriebseinheiten BE 1.2 Nicht- Vakuumschmelzanlagen BE 6 Schmelz- und Gießanlagen von Nicht-Vakuumlot-/ und Absorber-werkstoffen BE 13 Amalgamschmelzanlagen zusammen. Der Jahresdurchsatz der beiden Vakuumschmelzanlagen wird bei 30 t am Standort Alzenau liegen. Die Herstellung folgender Produkte im Bereich der Chemiefertigung soll bei • 270 t/a Flussmittelpaste • 30 t/a Flussmittelpulver • 90 t/a nickelfreie Lotpasten • 150 t/a nickelhaltige Lotpasten liegen. Die Errichtung und der Anlagenbetrieb bedarf der Genehmigung nach § 4 i.V.m. § 10 BImSchG und lässt sich folgender Nummer gemäß Anhang 1 der 4. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungs¬bedürftige Anlagen – 4. BImSchV) zuordnen: • Errichtung und Betrieb einer Anlage zum Schmelzen, zum Legieren oder zur Raffination von Nichteisenmetallen mit einer Schmelzkapazität von 0,5 Tonnen bis weniger als 4 Tonnen je Tag bei Blei und Cadmium oder von 2 Tonnen bis weniger als 20 Tonnen je Tag bei sonstigen Nichteisenmetallen, Nr. 3.4.2 der 4. BImSchV (V). • Anlagen zur Herstellung von Metallpulvern oder -pasten, insbesondere Aluminium-, Eisen- oder Magnesiumpulver oder -pasten oder blei- oder nickelhaltigen Pulvern oder Pasten, ausgenommen Anlagen zur Herstellung von Edelmetallpulver Nr. 3.23 der 4. BImSchV (V).

Types:
Uvp

Origin: /Land/Bayern/UVP-Portal

Tags: Hanau ? Werkstoff ? Anlagengenehmigung ? Cadmium ? Nichteisenmetall ? Raffination ? Umweltverträglichkeitsprüfung ? Blei ? Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen ? Bundesimmissionsschutzverordnung ? Mechanisches Verfahren ? Reinigungsverfahren ? Schmelzen ? Anlagenbau ? Anlagenbetrieb ?

Region: Alzenau

Bounding boxes: 9.0576° .. 9.0585° x 50.0946° .. 50.0953° 8.73333° .. 8.73333° x 49.63333° .. 49.63333°

License: all-rights-reserved

Language: Deutsch

Organisations

Issued: 2022-02-10

Modified: 2022-02-10

Time ranges: 2022-02-10 - 2022-02-10

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