Description: Die Teilnehmergemeinschaft Neukirchen b. Sulzbach-Rosenberg wird beim Amt für Ländliche Entwicklung Oberpfalz die Genehmigung des Plans über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen nach § 41 des Flurbereini- gungsgesetzes (FlurbG) beantragen. Für den Bau der gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen war gemäß § 7 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeit (UVPG) i. V. m. Nr. 16.1 der Anlage 1 zum UVPG eine allgemeine Vorprüfung zur Feststellung der UVP-Pflicht durchzuführen. Diese Vorprüfung hat ergeben, dass das Vorhaben unter Berücksichtigung der in Anlage 3 zum UVPG aufgeführten Kriterien keine erheblichen nach- teiligen Umweltauswirkungen zur Folge haben kann, die nach § 25 Abs. 2 UVPG bei der Zulassungsentscheidung zu berücksichtigen wären. Es wird daher festgestellt, dass für das o. g. Vorhaben eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nicht besteht. Es wird darauf hingewiesen, dass diese Feststellung gemäß § 5 Abs. 3 Satz 1 UVPG nicht selbständig anfechtbar ist.
Uvp
Origins: /Land/Bayern/StMUV /Land/Bayern/UVP-Portal /Land/UVP-Verbund
Tags: Ländliche Entwicklung ? Oberpfalz ? Anlagengenehmigung ? Planfeststellung ? Umweltauswirkung ? Umweltverträglichkeitsprüfung ? Flurbereinigungsgesetz ? Dorfentwicklung ? Umweltverträglichkeit ?
Region: Neukirchen bei Sulzbach-Rosenberg
Bounding boxes: 11.613922119140627° .. 11.63907051086426° x 49.52278472931578° .. 49.5366004973293°
License: all-rights-reserved
Language: Deutsch
Issued: 2025-07-07
Modified: 2025-07-07
Time ranges: 2025-07-07 - 2025-07-07
Bekanntmachung - UVPG Neukirchen b. Su-RO
https://www.uvp-verbund.de/documents-ige-ng/igc_by/77f109fd-7bfe-4de0-a95d-3d86969edb42/Bekanntmachung%20-%20UVPG%20Neukirchen%20b.%20Su-RO.pdf (PDF)Accessed 1 times.