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Dorferneuerung Neukirchen b. Sulzbach-Rosenberg Gemeinde Neukirchen b.Sulzbach-Rosenberg, Landkreis Amberg- Sulzbach - Plan über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen nach § 41 FlurbG Feststellung der UVP-Pflicht gemäß § 5 UVPG

Description: Die Teilnehmergemeinschaft Neukirchen b. Sulzbach-Rosenberg wird beim Amt für Ländliche Entwicklung Oberpfalz die Genehmigung des Plans über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen nach § 41 des Flurbereini- gungsgesetzes (FlurbG) beantragen. Für den Bau der gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen war gemäß § 7 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeit (UVPG) i. V. m. Nr. 16.1 der Anlage 1 zum UVPG eine allgemeine Vorprüfung zur Feststellung der UVP-Pflicht durchzuführen. Diese Vorprüfung hat ergeben, dass das Vorhaben unter Berücksichtigung der in Anlage 3 zum UVPG aufgeführten Kriterien keine erheblichen nach- teiligen Umweltauswirkungen zur Folge haben kann, die nach § 25 Abs. 2 UVPG bei der Zulassungsentscheidung zu berücksichtigen wären. Es wird daher festgestellt, dass für das o. g. Vorhaben eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nicht besteht. Es wird darauf hingewiesen, dass diese Feststellung gemäß § 5 Abs. 3 Satz 1 UVPG nicht selbständig anfechtbar ist.

Types:
Uvp

Origins: /Land/Bayern/StMUV /Land/Bayern/UVP-Portal /Land/UVP-Verbund

Tags: Ländliche Entwicklung ? Oberpfalz ? Anlagengenehmigung ? Planfeststellung ? Umweltauswirkung ? Umweltverträglichkeitsprüfung ? Flurbereinigungsgesetz ? Dorfentwicklung ? Umweltverträglichkeit ?

Region: Neukirchen bei Sulzbach-Rosenberg

Bounding boxes: 11.613922119140627° .. 11.63907051086426° x 49.52278472931578° .. 49.5366004973293°

License: all-rights-reserved

Language: Deutsch

Organisations

Issued: 2025-07-07

Modified: 2025-07-07

Time ranges: 2025-07-07 - 2025-07-07

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