Description: Die JHR Green Power GmbH & Co.KG hat am 28.03.2025 eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die wesentliche Änderung der bestehenden Biogasanlage nach § 16 BImschG i.V.m. Nr. 8.6.3.2 (Biogaserzeugungsanlage) des Anhangs 1 der 4. BImSchV auf dem Grundstück Fl.Nr. 890 und 901 der Gemarkung Möhrendorf, beantragt. Bei den beantragten Änderungen handelt es sich um folgende Punkte: 1. Erhöhung der Gasproduktion von 1,61 MioNm3 auf 2,28 MioNm3 pro Jahr 2. Erhöhung der Gasspeichermenge 3. Änderung der Einsatzstoffe und Mengen Im Genehmigungsverfahren war nach § 9 Abs. 2 Nr. 2 und Abs. 4 in Verbindung mit § 7 Abs. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) durch das Landratsamt Erlangen-Höchstadt festzustellen, ob für die geplante Änderung der Biogasanlage eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Für das Vorhaben wurde eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalles nach § 7 Abs. 2 UVPG i.V.m. Nr. 8.4.2.2. der Anlage 1 zum UVPG durchgeführt. Bei der Prüfung wurde auf der ersten Stufe der notwendigen Prüfschritte festgestellt, dass bei dem Vorhaben hinsichtlich der in Anlage 3 Nr. 2.3 aufgeführten besonderen Gebiete „Biotope“ und „Bodendenkmäler“ besondere örtliche Gegebenheiten vorliegen könnten, die eine Umweltverträglichkeitsprüfungspflicht auslösen. Eine biotopkartierte Hecke umfasst die Anlage im Norden und Westen (Biotop-Nr. 6332-0044), ein Bodendenkmal im Osten ist von der Anlage ca. 10 m entfernt, ein Ensemble „Weiler Oberndorf“ ist ebenfalls maximal 10 m entfernt. Die weiteren in Anlage 3 Nr. 2.3 aufgeführten besonderen Gebiete (Wasserschutzgebiete, Naturdenkmäler, Landschaftsbestandteile und weitere) sind vom Vorhaben nicht betroffen. Auf Grund des Prüfergebnisses der ersten Stufe wurde auf der zweiten Stufe geprüft, ob unter Berücksichtigung der in Anlage 3 aufgeführten Kriterien, das Vorhaben erheblich nachteilige Umweltauswirkungen haben kann, die die besondere Empfindlichkeit oder die Schutzziele des Gebietes betreffen und nach § 25 Abs. 2 UVPG bei der Zulassungsentscheidung zu berücksichtigen wären. Im Ergebnis der Prüfung wurde festgestellt, dass das Vorhaben nach Einschätzung des Landratsamtes Erlangen-Höchstadt solche Auswirkungen nicht haben kann. Die Erhöhung der Gasproduktion und der Gasspeichermenge und Änderung der Einsatzstoffe und Einsatzstoffmengen führt nicht zu einer Beeinträchtigung der Hecke. Die Denkmäler sind ebenfalls nicht betroffen, da mit dem vorliegenden Antrag keine baulichen Veränderungen geplant werden. Im Ergebnis ist festzustellen, dass mit erheblichen nachteiligen Auswirkungen nicht zu rechnen ist. Die Feststellung des Prüfergebnisses ist gemäß § 5 UVPG bekannt zu geben. Die Feststellung ist nicht selbständig anfechtbar (§ 5 Abs. 3 UVPG).
Uvp
Tags: Biogasanlage ? Biotop ? Hecke ? Umweltauswirkung ? UVP-Gesetz ? Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen ? Immissionsschutzrechtliche Genehmigung ? Umweltverträglichkeitsprüfung ? Archäologische Stätte ? Genehmigungsverfahren ? Landschaftselement ? Naturdenkmal ? Wasserschutzgebiet ? Gaserzeugung ? Schutzziel ?
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License: Alle Rechte vorbehalten
Language: Deutsch
Issued: 2025-09-17
Modified: 2025-09-17
Last harvest: 09.08.2026 23:41
Bekanntmachung zur UVP-Vorprüfung
https://www.uvp-verbund.de/documents-ige-ng/igc_by/7c4a1532-278f-4c5a-b603-b00a29e52d79/Bekanntmachung%20zur%20UVP-Vorpr%C3%BCfung.pdf (PDF) ✓Accessed 3 times.