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Gewässerbau am Scheidtobelbach, Walsergundpiste, Skigebiet Fellhorn/Kanzelwand

Description: Die Fellhornbahn GmbH reichte die Antragsunterlagen (Pläne etc.) für die Genehmigung eines Gewässerausbaus nach § 68 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) bei der Unteren Wasserrechtsbehörde des Landratsamtes Oberallgäu für nachfolgende Maßnahmen ein: 1. Gerinne 1: Erneuerung und Verlängerung des Durchlasses an einem Seitengerinne des Scheidtobelbaches am geplanten Aus-stieg SwissCord 2. Gerinne 2, 3 und 4: Erneuerung der Verrohrungen und Konsolidierung der Verbauung an den Gerinnen im Scheidtobel bzw. des Scheidtobelbaches mit Zusammenführung an den Ausleitungspunkten 3. Gerinne 5: Verlängerung der Verrohrung und Konsolidierung der Verbauung mit Anpassung am Rohreinlauf auf Sohlniveau Die Walsergundpiste stellt u. a. eine skiwegähnliche Abfahrt dar, welche im Zuge der Pistenbaumaßnahmen eine bessere Verbindung zwischen dem vorderen und hinteren Skigebiet herstellen soll, speziell auch am Übergang Scheidtobel. Die Maßnahmen im Scheidtobel - insbesondere die Rohrverlängerungen und Konsolidierungen - dienen auch langfristig und nachhaltig der Vermeidung von Hangrutschen. Damit wird der Bildung gefährlicher Muren in diesem Bereich Ein-halt geboten, zum Schutz der unterliegenden Bereiche und Objekten (Siedlungsraum).

Types:
Uvp

Origins: /Land/Bayern/StMUV /Land/Bayern/UVP-Portal /Land/UVP-Verbund

Tags: Gerinne ? Umweltverträglichkeitsprüfung ? Gewässerausbau ? Wasserhaushaltsgesetz ? Wintersportgebiet ? Erdrutsch ? Siedlung ?

Region: Oberstdorf

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License: all-rights-reserved

Language: Deutsch

Organisations

Issued: 2025-10-20

Modified: 2025-10-20

Time ranges: 2025-10-20 - 2025-10-20

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