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Antrag nach § 7 Abs. 1 AtG auf Erweiterung des Umgangs mit sonstigen radioaktiven Stoffen im Zentrum zur Bearbeitung von Reststoffen und Abfällen (ZEBRA) und auf Pufferlagerflächen des KKI 1 - 17. Änderungsgenehmigung

Description: Am 04.05.2012 hat die damalige E.ON Kernkraft GmbH, seit Juni 2016 PreussenElektra GmbH (PEL), einen Antrag nach § 7 Abs. 3 Atomgesetz (AtG) zur Stilllegung und zum Abbau des Kernkraftwerks Isar 1 (KKI 1) beim Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV) gestellt. Zu die-sem Antrag erteilte das StMUV am 17.01.2017 die „Erste Genehmigung nach § 7 Absatz 3 des Atomge-setzes zur Stilllegung und zum Abbau des Kernkraftwerks Isar 1“ (1. SAG), die sich auf das erste von zwei Teilvorhaben der insgesamt geplanten Maßnahmen zur Stilllegung und zum Abbau des KKI 1 bezieht. Am 31.01.2020 hat die PEL einen Antrag nach § 7 Abs. 3 AtG zum weiteren Abbau des KKI 1, Phase 2 (2. AG), beim StMUV gestellt. Dieser Antrag bezieht sich auf die Gestattung des Abbaus des Reaktor-druckbehälters und des Biologischen Schilds sowie den Umgang mit sonstigen radioaktiven Stoffen aus dem Kernkraftwerk Isar 2 (KKI 2) in den Einrichtungen des Zentrums zur Bearbeitung von Reststoffen und Abfällen des KKI 1 (ZEBRA) und auf den Pufferlagerflächen des KKI 1. Die 2. AG wurde am 04.09.2023 erteilt. Die PEL hat mit Schreiben vom 16.07.2024 die Nutzungserweiterung des bisher gestatteten Um-gangs mit sonstigen radioaktiven Stoffen im ZEBRA und auf Pufferlagerflächen des KKI 1 als 16. Änderungsgenehmigung nach § 7 Abs. 1 AtG beantragt (16. ÄG). Am 19.05.2025 wurde mit der 16. ÄG gestattet, weitere Reststoffe aus dem KKI  2 und aus dem Kernkraftwerk Grafenrheinfeld (KKG) im ZEBRA zu bearbeiten und auf Pufferlagerflächen des KKI 1 zu handhaben. Am 03.06.2026 hat die PEL die Erweiterung des bisher gestatteten Umgangs mit sonstigen radioaktiven Stoffen im ZEBRA und auf Pufferlagerflächen des KKI 1 mit einer weiteren Änderungsgenehmigung gemäß § 7 Abs. 1 AtG für das KKI 1 beantragt (17. ÄG). Es ist beabsichtigt, mit Inanspruchnahme der 17. ÄG weitere Reststoffe aus PEL-Anlagen im ZEBRA zu bearbeiten und auf Pufferlagerflächen des KKI 1 zu handhaben.

Types:
Uvp(
    Nvp,
)

Tags: Abfallverfestigung ? Atomgesetz ? Isar ? Kernenergie ? Kernkraftwerk ? Reststoff ? Umweltverträglichkeitsprüfung ? Radioaktiver Stoff ? Stilllegung kerntechnischer Anlagen ? Verbraucherschutz ?

Region: Essenbach Essenbach

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License: Alle Rechte vorbehalten

Language: Deutsch

Organisations

Issued: 2026-10-21

Modified: 2026-10-21

Last harvest: 26.10.2026 00:45

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