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§ 4 BImSchG - Neugenehmigung LNG-Betankungsanlage

Description: Dem Landratsamt Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim liegt der immissionsschutzrechtliche Genehmigungsantrag der Fa. Enilive Deutschland GmbH, Theresienhöhe 30, 80339 München zur Errichtung und zum Betrieb einer LNG-Betankungsanlage mit Dach zur Betankung von Lastkraftwagen mit einer maximalen Lagermenge von 24.5 t LNG (ca. 60 m³) auf dem Grundstück Fl.Nr. 694/2, Gemarkung Herrnberchtheim, Gemeinde Ippesheim vor. Für das Vorhaben besteht aufgrund der Lagermenge von mehr als 3 Tonnen LNG die immissionsschutzrechtliche Genehmigungsbedürftigkeit nach Nr. 9.1.1.2 Anhang 1 4. BImSchV im vereinfachten Verfahren. Gemäß § 7 Abs. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung -UVPG- i.V.m. Nr. 9.1.1.3 der Anlage 1 zum UVPG unterliegt das Vorhaben der standortbezogenen Vorprüfungspflicht eines Neuvorhabens. Der Standort der LNG-Tankstelle liegt im Industrie- und Gewerbegebiet Gollhofen-Ippesheim (GOLLIPP), im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 1 „Herrnberchtheimer Gießgraben“ des Markt Ippesheim. Das Flurstück ist über die A7 Ausfahrt 105 Gollhofen zu erreichen. Im Osten und Süden der LNG-Tankstelle erstreckt sich das Gewerbegebiet. Der Standort der zukünftigen LNG-Tankstelle ist ansonsten umgeben von Feldern, Wald- und Wiesenflächen.

Types:
Uvp(
    Nvp,
)

Tags: München ? Genehmigungspflicht ? Lastkraftwagen ? UVP-Gesetz ? Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen ? Deutschland ? Bebauungsplan ? Gewerbegebiet ? Umweltverträglichkeitsprüfung ?

Region: Gollhofen Gollhofen

Bounding boxes: 10.174477100372316° .. 10.175989866256714° x 49.58524142357111° .. 49.585943941841485°

License: Alle Rechte vorbehalten

Language: Deutsch

Organisations

Issued: 2026-07-21

Modified: 2026-07-21

Last harvest: 22.09.2026 23:44

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